Los 1: Abfallsammelservice Campus Saarbrücken, Dudweiler und Homburg Los 2: Abfallsammelservice Leerung und Reinigung von stationären Außenabfallbehältern und Beseitigung von losem Abfall auf dem Campus Saarbrücken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelservice an der Universität des Saarlandes
Referenznummer: ZB-2025-0040
Kurze Beschreibung:
“Los 1: Abfallsammelservice
Campus Saarbrücken, Dudweiler und Homburg
Los 2: Abfallsammelservice
Leerung und Reinigung von stationären Außenabfallbehältern...”
Kurze Beschreibung
Los 1: Abfallsammelservice
Campus Saarbrücken, Dudweiler und Homburg
Los 2: Abfallsammelservice
Leerung und Reinigung von stationären Außenabfallbehältern und Beseitigung von losem Abfall auf dem Campus Saarbrücken
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Abfallsammelservice Campus Saarbrücken, Dudweiler und Homburg”
Zusätzliche Informationen:
“Los 1: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils 1 Jahr...”
Zusätzliche Informationen
Los 1: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils 1 Jahr verlängert werden (Option). Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren oder das maximale Auftragsvolumen (Höchstsumme) von 2.439.764,51- € zzgl. MwSt. erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2: Leerung und Reinigung von stationären Außenabfallbehältern und Beseitigung von losem Abfall auf dem Campus Saarbrücken”
Zusätzliche Informationen:
“Los 2: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils 1 Jahr...”
Zusätzliche Informationen
Los 2: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils 1 Jahr verlängert werden (Option). Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren oder das maximale Auftragsvolumen (Höchstsumme) von 570.009, - € zzgl. MwSt. erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-0010801 0000001- 47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß S 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß S 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 132-455832 (2025-07-11)