Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil I:
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit §123 und §124 GWB. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von
den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden sollen bwz. von dem Bieter, dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarfilichen Sozialkasse
und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan
vorzulegen.
Weitere Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot
einzureichen sind:
- Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des
Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt
EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die
Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu
prüfen haben, ist abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder
wirtschaftlichen Eignungsleihe.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer
Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von
Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://
amtliches-verzeichnis.ihk.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer
anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch
Angabe der Registrierungsnummer und /oder des
Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den
Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen.