Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallwirtschaft Region Hannover: Verwertung von Altpapier
Reference number: 1163/2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung des vom AG gesammelten Altpapiers.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN hat die vertragsgegenständlichen Abfälle (15.500 t/a) am künftigen Standort der Umschlaganlage (innerhalb des Einzugsgebietes Region Hannover Mitte...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN hat die vertragsgegenständlichen Abfälle (15.500 t/a) am künftigen Standort der Umschlaganlage (innerhalb des Einzugsgebietes Region Hannover Mitte Ost) abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN hat die vertragsgegenständlichen Abfälle (14.600 t/a) am künftigen Standort der Umschlaganlage (innerhalb des Einzugsgebietes Region Hannover Mitte...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN hat die vertragsgegenständlichen Abfälle (14.600 t/a) am künftigen Standort der Umschlaganlage (innerhalb des Einzugsgebietes Region Hannover Mitte West) abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN hat die vertragsgegenständlichen Abfälle (14.300 t/a) an den künftigen Standorten der Umschlaganlagen (innerhalb des Einzugsgebietes Region Hannover...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN hat die vertragsgegenständlichen Abfälle (14.300 t/a) an den künftigen Standorten der Umschlaganlagen (innerhalb des Einzugsgebietes Region Hannover Umland Ost und West) abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen. Zusätzlich hat der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften eine Unternehmensbeschreibung beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2022, 2023...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden (Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen) aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualitätssicherung Bieter: Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualitätssicherung Bieter: Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit vorzulegen, Abfallschlüssel 15 01 01 oder 20 01 01. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet. Ausländische Bieter müssen eine gleichwertige Qualitätssicherung nachweisen (z. B. EMAS). Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder gleichwertig für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualitätssicherung Unterauftragnehmer: Vorzulegen ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualitätssicherung Unterauftragnehmer: Vorzulegen ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten des Unterauftragnehmers, also bspw. Behandeln, Verwerten oder Handeln und Makeln von AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01. Ausländische Unterauftragnehmer müssen eine gleichwertige Qualitätssicherung nachweisen (z. B. EMAS).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen: Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist mind. 1 vergleichbare Referenz über die Verwertung von Altpapier...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen: Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist mind. 1 vergleichbare Referenz über die Verwertung von Altpapier vorzulegen. Anzugeben sind Tätigkeit, Auftraggeber (mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Umfang t/a und Zeitraum.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Sicherung des Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber den AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zur Sicherung des Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber den AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5% des Auftragswertes zu stellen. Der Auftragswert ergibt sich je Los jeweils aus den summierten Beträgen (alle Positionen mit positivem Vorzeichen) von Pos. 1 und 2 netto in EUR/a gemäß Preisblatt, verknüpft mit dem Vordersatz und der Mindestvertragslaufzeit, ggf. reduziert um einen angebotenen Rabatt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitgleider der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitgleider der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ52SB#
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ52SB#
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen (über welches auch diese Vergabeunterlagen bezogen wurden). Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anfborderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die AG weisen darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die AG weisen darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätenstens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 196-669560 (2025-10-10)