Los 1: Sammlung von sperrigen Abfällen per Abrufsystem mit Betrieb eines Sperrmüll-Wiegesystems incl. Sortierung von Wertstoffen (Kunststoffe, Altmetall, Altholz) Los 2: Sammlung von E-Geräten, Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle nach ElektroG
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhr sperriger Abfälle (Los 1), Abfuhr E-Schrott (Los 2)
Kurze Beschreibung:
“Los 1: Sammlung von sperrigen Abfällen per Abrufsystem mit Betrieb eines Sperrmüll-Wiegesystems incl. Sortierung von Wertstoffen (Kunststoffe, Altmetall,...”
Kurze Beschreibung
Los 1: Sammlung von sperrigen Abfällen per Abrufsystem mit Betrieb eines Sperrmüll-Wiegesystems incl. Sortierung von Wertstoffen (Kunststoffe, Altmetall, Altholz)
Los 2: Sammlung von E-Geräten, Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle nach ElektroG
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung von sperrigen Abfällen nach dem Abrufsystem incl. Betrieb eines Wiegesystems am Fahrzeug, Sortierung von Wertstoffen und Transport der Wertstoffe...”
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung von sperrigen Abfällen nach dem Abrufsystem incl. Betrieb eines Wiegesystems am Fahrzeug, Sortierung von Wertstoffen und Transport der Wertstoffe zu den vom AG bestimmten Anlagen
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sammlung im Entsorgungsgebiet. Erfüllungsorte für die Sortierung und die Verwertung der Kunststoffe sind nicht festgelegt”
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2mal 2 Jahre” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung von E-Geräten nach dem Abrufsystem sowie Erfassung der E-Geräte mittels Containern auf den Recyclinghöfen incl. Transporte zur Übergabestelle nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung von E-Geräten nach dem Abrufsystem sowie Erfassung der E-Geräte mittels Containern auf den Recyclinghöfen incl. Transporte zur Übergabestelle nach ElektroG. Gestellung und Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG mit Annahme von E-Geräten auf deser Übergabestelle. Diese muss in Nähe des Abfallschwerpunkts im Umkreis von 20 km - gemessen als Straßen-km - gelegen sein. Siehe BVB Los 2 Nr. 4.2
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sammlung im Entsorgungsgebiet, Gestellung der Umschlagstelle kann auch außerhalb des Entsorgungsgebiets liegen. Vgl. BVB Los 2 Nr. 4.2.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 130
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen von Abfuhrlogistik-Leistungen. Dazu ist das per Download zur Verfügung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen von Abfuhrlogistik-Leistungen. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2 Formular Umsatzangaben.docx) zu verwenden.: Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) und d) die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel – aber nicht zwingend – findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung / ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden.
Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, so-fern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen.: Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu den voranstehenden Bestimmungen (siehe auch BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe b) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Formular Referenzen Abfuhr sperriger Abfälle.docx“ (Anlage 1.3, steht per Download zur Verfügung)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Formular Referenzen Abfuhr sperriger Abfälle.docx“ (Anlage 1.3, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf die letzten 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots).: Vorlage von Referenzen bezüglich der Einsammlung von sperrigen Abfällen (z.B. Sperrmüll, Altholz, E-Geräte u.ä.) mit Benennung der jeweils im Jahr abgefahrenen Menge sowie Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (berufliche Leistungsfähigkeit)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).: Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abzugeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung nach Anlage 1.5 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft, siehe BB Los 1+2 Nr. 6”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“5% des Bruttogesamtauftragswerts nach Angebot über die Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 123456789
Postleitzahl: 91511
Postort: https://reg-mfr.bayern.de
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981-531277📞
Fax: +49 981-531837 📠
URL: https://reg-mfr.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 123456789
Postleitzahl: 91511
Postort: https://reg-mfr.bayern.de
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981-531277📞
Fax: +49 981-531837 📠
URL: https://reg-mfr.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 043-137771 (2025-02-28)