Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt unter anderem die Deponie Helvesiek. Das im Deponiekörper anfallende Sickerwasser wird gefasst und zur Reinigung einer Umkehrosmoseanlage zugeführt. Das dabei entstehende Konzentrat wird durch beauftragte Dritte abgefahren und entsorgt. Sollte die Umkehrosmoseanlage auf Grund eines technischen Defekts oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen muss der AN das anfallende Rohsickerwasser direkt abfahren. Gleiches gilt bei Starkregenereignissen, wenn die Kapazität der Umkehrosmoseanlage nicht ausreicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhr und Entsorgung von Konzentrat aus der Sickerwasserbehandlung
Reference number: 143/25/70
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt unter anderem die Deponie Helvesiek. Das im Deponiekörper anfallende Sickerwasser wird gefasst und zur Reinigung...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt unter anderem die Deponie Helvesiek. Das im Deponiekörper anfallende Sickerwasser wird gefasst und zur Reinigung einer Umkehrosmoseanlage zugeführt. Das dabei entstehende Konzentrat wird durch beauftragte Dritte abgefahren und entsorgt. Sollte die Umkehrosmoseanlage auf Grund eines technischen Defekts oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen muss der AN das anfallende Rohsickerwasser direkt abfahren. Gleiches gilt bei Starkregenereignissen, wenn die Kapazität der Umkehrosmoseanlage nicht ausreicht.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 820 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt unter anderem die Deponie Helvesiek. Das im Deponiekörper anfallende Sickerwasser wird gefasst und zur Reinigung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt unter anderem die Deponie Helvesiek. Das im Deponiekörper anfallende Sickerwasser wird gefasst und zur Reinigung einer Umkehrosmoseanlage zugeführt. Das dabei entstehende Konzentrat wird durch beauftragte Dritte abgefahren und entsorgt. Sollte die Umkehrosmoseanlage auf Grund eines technischen Defekts oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen muss der AN das anfallende Rohsickerwasser direkt abfahren. Gleiches gilt bei Starkregenereignissen, wenn die Kapazität der Umkehrosmoseanlage nicht ausreicht.
Die Leistungszeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens zum 31.12.2030, sofern der AG nicht kündigt. Der AG ist berechtigt, zu jedem Quartalsende ab 31.12.2028 zu kündigen; er hält dabei eine Frist von drei Monaten ein. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Transport ist ein Entsorgungsfachbetrieb (EFB)-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, für die Entsorgung ein EFB-Zertifikat „Behandeln“ und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Transport ist ein Entsorgungsfachbetrieb (EFB)-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, für die Entsorgung ein EFB-Zertifikat „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ und/der „Beseitigen“ (bei ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Qualitätssicherung akzeptiert) für den Abfallschlüssel 19 08 08* - schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen bei Angebotsabgabe vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 119-406417 (2025-06-24)