Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhr von abflusslosen Sammelgrunben und Kleinkläranlagen
Referenznummer: 07_AZS_05-2025-0004
Kurze Beschreibung:
“Abfuhr von abflusslosen Sammelgrunben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des WAZV Saalkreis”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Versorgungsgebiet Ost”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Saalekreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Versorgungsgebiet West” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Sennewitzer Straße 7, 06193 Gutenberg, Haus 1, Raum 212
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifikat/Nachweis Entsorgungsfachbetrieb
Sachkundenachweis für Schlammentnahmen aus Kleinkläranlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis
Nationale Registrierungsnummer: DE192063061
Postanschrift: Sennewitzer Straße 7
Postleitzahl: 06193
Postort: Petersberg OT Gutenberg
Region: Saalekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: preissler@wazv-saalkreis.de📧
Telefon: +49 1715666842📞
Fax: +49 34606360299 📠
URL: https://www.wazv-saalkreis.de/🌏 Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis
Nationale Registrierungsnummer: DE192063061
Postanschrift: Sennewitzer Straße 7
Postleitzahl: 06193
Postort: Petersberg, OT Gutenberg
Region: Saalekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: preissler@wazv-saalkreis.de📧
Telefon: +49 1715666842📞
Fax: +49 34606360299 📠
URL: https://www.wazv-saalkreis.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 185-630382 (2025-09-16)