Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge in Freiburg

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement

Rahmenvertrag über das Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet Freiburg: Fahrzeuge aller Art bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t und Fahrzeuge aller Art mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,49 t im Stadtgebiet Freiburg, die - im gewidmeten Straßenraum, wie auch im sonstigen tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum widerrechtlich abgestellt sind, - aus polizeirechtlichen Gründen beschlagnahmt bzw. sichergestellt werden oder - aus sonstigen Gründen (z.B. Pfändung durch Vollstreckungsbeamte der Stadt Freiburg) zu entfernen sind, und sie einschl. evtl. mitgeführter Gegenstände auf dem eigenen Verwahrgelände oder an einem durch den AG zu bestimmenden Ort im Stadtgebiet Freiburg abzustellen, sicher zu verwahren, im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht zu pflegen und auf Veranlassung des AG an die hierzu berechtigte Person herauszugeben. Die Zahl der abzuschleppenden Fahrzeuge bis 3,49 t wird auf ca. 560 Stück pro Jahr geschätzt, die Zahl der anzuschleppenden Fahrzeuge v. 3,5 t bis 7,49 t wird auf ca. 5 Stück geschätzt. Laufzeit 1 Jahr mit Verlängerungsoptionen bis max. insgesamt 6 Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge in Freiburg
Referenznummer: 2025000591
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über das Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet Freiburg: Fahrzeuge aller Art bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t und Fahrzeuge aller Art mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,49 t im Stadtgebiet Freiburg, die - im gewidmeten Straßenraum, wie auch im sonstigen tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum widerrechtlich abgestellt sind, - aus polizeirechtlichen Gründen beschlagnahmt bzw. sichergestellt werden oder - aus sonstigen Gründen (z.B. Pfändung durch Vollstreckungsbeamte der Stadt Freiburg) zu entfernen sind, und sie einschl. evtl. mitgeführter Gegenstände auf dem eigenen Verwahrgelände oder an einem durch den AG zu bestimmenden Ort im Stadtgebiet Freiburg abzustellen, sicher zu verwahren, im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht zu pflegen und auf Veranlassung des AG an die hierzu berechtigte Person herauszugeben. Die Zahl der abzuschleppenden Fahrzeuge bis 3,49 t wird auf ca. 560 Stück pro Jahr geschätzt, die Zahl der anzuschleppenden Fahrzeuge v. 3,5 t bis 7,49 t wird auf ca. 5 Stück geschätzt. Laufzeit 1 Jahr mit Verlängerungsoptionen bis max. insgesamt 6 Jahre.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ed4efd5c-8aa0-49c7-aea4-e67b46d16c63
Zusätzliche Informationen:
Ergänzung zu den Ausführungsfristen: Verlängerungsoption der Laufzeit um 5 x 1 Jahr, insgesamt max. 6 Jahre
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 79098
Stadt: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 09:20:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 500
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-21 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). Zur Berücksichtigung von Referenzen über vergleichbare Leistungen werden insbesondere folgende Aspekte im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung herangezogen: Art der Maßnahme, Auftragsvolumen, Ausführungsdauer, technische und gerätespezifische Anforderungen, Ausstattung (Personal, Maschinen) mit ausreichender Verfügbarkeit, Art und Weise sowie Besonderheiten der Ausführung. Konkretisierungen hierzu können sich ggf. aus den Vergabeunterlagen ergeben. Außerdem wird von der Vergabestelle gemäß § 6 WRegG ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt angefordert. (2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt- FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere gemäß Ziffer (4) und (5). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR). (5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR). (6) Güterschadenshaftpflichtversicherung für jedes eingesetzte Fahrzeug. (7) Betriebshaftpflichtversicherung Deckungssumme mindestens 1.000.000 EUR. (8) Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). (9) Auflistung Fuhrpark: Der Auftragnehmer (AN) muss über mind. 2 Abschleppwagen, davon mind. ein Kran-Abschleppfahrzeug verfügen. Die Fahrzeuge müssen geeignet sein, Fahrzeuge aus Tiefgaragen und aus dem unmittelbaren Straßenraum von Straßenbahnschienen gefahrlos abzuschleppen. (10) Eigenerklärung über die Größe des Betriebsgeländes: Das Betriebsgelände muss über mind. 25 Stellplätze verfügen. Für Sonderauftrage bzw. bei Schwerpunktaktionen sind ggf. weitere Abschleppfahrzeuge vom AN zu stellen. (11) Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. (12) Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKG) für jedes eingesetzte Fahrzeug. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Nationale Registrierungsnummer: c46cf5d5-78c4-4fd0-acdc-c8c2a83807bf
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: vergabemanagement@freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
URL: https://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9c05e2ad-db1c-44af-a916-758588031daf 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9c05e2ad-db1c-44af-a916-758588031daf 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Bewerberanfragen sind bis spätestens 21.10.2025, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
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Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 4ebcde0c-5e1d-420e-b125-cd0393f8dcda
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268732 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 185-631506 (2025-09-25)