Auftragsbekanntmachung (2025-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppen von nicht zugelassenen oder zugelassenen nicht fahrtüchtigen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum
Referenznummer: FB60/310-2025/218-BC
Kurze Beschreibung:
“Abschleppen von nicht zugelassenen oder zugelassenen nicht fahrtüchtigen Kraftfahrzeugen im
öffentlichen Verkehrsraum”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Aachen, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, beabsichtigt, ab dem 12.06.2025 ein
Vertragsunternehmen zunächst für die Dauer von 2 Jahren (Option...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Aachen, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, beabsichtigt, ab dem 12.06.2025 ein
Vertragsunternehmen zunächst für die Dauer von 2 Jahren (Option zweimalige Verlängerung um je 1 Jahr) mit der Sicherstellung, Unterbringung, Verwahrung sowie nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen mit der Verwertung, Verschrottung und Entsorgung zu beauftragen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“keine Angabe”
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-11 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-14 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß VOL/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Maßnahme stellt einen wirtschaftlich und technisch zusammenhängenden Auftrag dar.”
“Bekanntmachungs-ID: CXT2YYBYT55QE8EL
1. Als Sicherheit wird gefordert:
- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem...”
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYBYT55QE8EL
1. Als Sicherheit wird gefordert:
- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 20.05.2025 ab.
Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
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Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Städteregion Aachen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-0📞
Fax: +49 221-1472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: FB60/310-2025/218-BC
Postanschrift: Lagerhausstraße 20
Postleitzahl: 52064
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@mail.aachen.de📧
Telefon: +49 241432-6030📞
Fax: +49 241413541-6094 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 049-158371 (2025-03-10)