Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste beabsichtigt im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer, eine Rahmenvereinbarung über Kauf und Pflege von "X-Ways Forensics und Investigator" Lizenzen abzuschließen. Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B), die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist. Die einzelnen Abrufe erfolgen über entsprechende EVB-IT Verträge. Die EVB-IT Verträge und EVB-IT AGB stehen unter www.cio.bund.de bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und Pflege von "Xways Forensics und Investigator" Lizenzen für die Polizei NRW
Referenznummer: ZA 4.2/1001828791/Ngk
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste beabsichtigt im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer, eine...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste beabsichtigt im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer, eine Rahmenvereinbarung über Kauf und Pflege von "X-Ways Forensics und Investigator" Lizenzen abzuschließen. Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B), die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist.
Die einzelnen Abrufe erfolgen über entsprechende EVB-IT Verträge. Die EVB-IT Verträge und EVB-IT AGB stehen unter www.cio.bund.de bereit.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um je ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert wer-den. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Abnahme von Produkten und Leistungen. Es wird jedoch geschätzt, dass während der gesamten Vertragslaufzeit Produkte und Leistungen in Höhe von ca. 438.000,00 Euro aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Als zentrale Beschaffungsstelle schreibt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste für die Polizei NRW aus. Der jeweilige Erfüllungsort eines Auftrags...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Als zentrale Beschaffungsstelle schreibt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste für die Polizei NRW aus. Der jeweilige Erfüllungsort eines Auftrags kann daher im Vorhinein nicht bestimmt werden. Der Erfüllungsort beschränkt sich jedoch auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Angabe erfolgt an dieser Stelle nur aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Angabe erfolgt an dieser Stelle nur aus technischen Gründen. Der Wettbewerbsregisterauszug wird bei beabsichtigter Zuschlagserteilung von der Vergabestelle in eigener Zuständigkeit eingeholt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YTNKWCNER#
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YTNKWCNER#
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können dort herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist ebenfalls eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 199-682485 (2025-10-15)