Auftragsbekanntmachung (2025-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienematerial
Referenznummer: AOKBW-2025-GB6.08/eP-HY-02
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Hygienematerial.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Hygienematerial. Die Lieferung hat an...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bestellbezogenen Hygienematerial. Die Lieferung hat an verschiedene Lieferadressen innerhalb der AOK Baden-Württemberg zu erfolgen. Rech-nungsstellung erfolgt jeweils an die im Bestellbeleg genannten Stellen. Die konkrete Lieferadresse jedes erteilten Auftrages ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Alle Standorte der AOK Baden-Württemberg”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Handelsregisterauszug - nicht älter als 6 Monate”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei (3) Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Kalenderjahren aufgeführt werden, die in Art und Umfang mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei (3) Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Kalenderjahren aufgeführt werden, die in Art und Umfang mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Referenzprojekte mit einem geringeren Umfang als der zu vergebende Auftrag (Volumen im Jahr) sind nicht mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung, bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung, bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate. Eine Eigenerklärung ist hier nicht ausreichend.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022)”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YH05A71” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Tel.:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 089-295411 (2025-05-06)