Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung in 2 Losen. Der Dienstleistungsvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab dem 01.06.2025 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit von der Hochschule München schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung an der Hochschule München.
Referenznummer: 2025MSS000004
Kurze Beschreibung:
“Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung in 2 Losen.
Der Dienstleistungsvertrag soll für die...”
Kurze Beschreibung
Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung in 2 Losen.
Der Dienstleistungsvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab dem 01.06.2025 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit von der Hochschule München schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Müllentsorgung ohne Sondermüll an den verschiedenen Standorten der Hochschule München wird für den Zeitraum von 4 Jahren neu vergeben.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu...”
Zusätzliche Informationen
Die Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen. Alle Unterlagen, die nicht in der elektronischer Form eingehen, werden nicht Bestandteil des Angebotes und des Vertrages. Das Angebot wird geheim und vertraulich behandelt. Der Schutz ist über die Webanwendung gewährleistet (gemäß § 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften: Die unter Nr. 1 bis 9, 11 bis 14 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die unter Nr. 10, 15 bis 16 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. dass wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. 3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. 4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind. 8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind. 9. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind. 10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. 11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. 12. Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 13. Eigenerklärung über Auskünfte aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister gemäß Formular Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die oben genannten Bedingungen. 14. Zertifizierung nach § 56 KrWG und die EfbV als Entsorgungsfachbetrieb. 15. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte (2022, 2023, 2024), gleichartige Leistungen. 16. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) und Erklärung Struktur Bieter; Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die vor genannten genannten Bedingungen. 1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht). 2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 3. Um Fragen und Antworten, die sich den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 07.04.2025, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie im Fragen- und Antwortenforum der eVergabe. 4. Geheimhaltungsvereinbarung gemäß Formular Geheimhaltungsvereinbarung. 5. Eigenerklärung zur Scientology-Schutzerklärung. 6. Eigenerklärung zu KMU-Eigenschaft des Bieters gemäß eVergabe-Erklärung. 7. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer. 8. Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz. 9. Eigenerklärung zu Inklusionsbetrieben. 10. Eigenerklärung zur Vermeidung von Kinderarbeit 11. Erklärung zu statistischen Angaben (KMU-Eigenschaft). 12. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. 13. Allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung ist maßgeblich. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. 14. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2029-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Entsorgung von Sondermüll an den verschiedenen Standorten der Hochschule München wird für den Zeitraum von 4 Jahren neu vergeben.” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46