Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Ziffer 2.1.4 sowie im Anschreiben, dass über die unter Ziffer 5.1.11 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfung im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordbayern, veröffentlicht 2022
Referenznummer: OH-NL-NB-2022-001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag).
Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken
Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken
.
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Ziffer 2.1.4 sowie im Anschreiben, dass über die unter Ziffer 5.1.11 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag).
Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken
Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken
.
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Ziffer 2.1.4 sowie im Anschreiben, dass über die unter Ziffer 5.1.11 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kontrolle von Brücken📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 90402
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-09 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Verkehrszeichenbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Verkehrszeichenbrücken.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-31 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unvollständige Anträge werden abgelehnt und können vervollständigt neu eingereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1)Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2)Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3)Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4)Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5)Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1)Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2)Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3)Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4)Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5)Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1)Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Geforderte Mindeststandards:
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abgedeckt werden:
- Für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
(1)Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Geforderte Mindeststandards:
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abgedeckt werden:
- Für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten
(1)Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2)Vorlage von Referenzen (a) über in den letzten Jahren abgeschlossenen Aufträge, (b) die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dem/den Leistungsbereich(en) vergleichbar sind, für die eine Zulassung beantragt wird. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um eine durchgeführte Prüfung entsprechend des jeweiligen Loses handelt.
Geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen in Bezug auf Zulassungen / Anerkennungen je Leistungsbereich:
Leistungsbereiche 01 und 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über ein gültiges VFIB-Zertifikat (Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung).
.
Hinweis: Für die Bauwerksprüfung von Stahlbrücken ist zur Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes ein(e) zertifizierte(r) Schweißfachingenieur*in hinzuzuziehen. Für eine Zulassung
ist der Nachweis über das Verfügen über einen zertifizierte/n Schweißfachingenieur*in noch nicht erforderlich.
.
Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
.
Leistungsbereich 01:
.
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens folgenden vergleichbaren Referenzleistungen vorzulegen:
- ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens DREI Überführungsbauwerke
- UND ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens DREI Unterführungsbauwerke.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen ist zudem erforderlich, dass es sich je geprüftem Bauwerk
- um Prüfungen mit Prüfungsdokumentation mittels SIB-BW
- UND um eine durchgeführte Bauwerksprüfung unter Verkehr handelte.
Der Abschluss der Bauwerksprüfung darf in Bezug auf jede als Nachweis vorgelegten Referenzprüfung nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Es ist möglich, die geforderte Zahl der Referenzleistungen (Prüfungen) durch einen oder mehrere Referenzaufträge nachzuweisen. (Ein Referenzauftrag kann mehrere Prüfungen zum Gegenstand gehabt haben). Für jede ausgeführte Prüfung ist ein separates Formular auszufüllen, auch wenn mehrere Prüfungen
Gegenstand eines Referenzauftrags / Vertrags waren.
Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 dieses Zulassungsformulars zu
verwenden.
.
Leistungsbereich 02:
.
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens folgenden vergleichbaren Referenzleistungen vorzulegen:
- ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens ZWÖLF Bauwerke.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen ist zudem erforderlich, dass es sich je geprüftem Bauwerk
- um Prüfungen mit Prüfungsdokumentation mittels SIB-BW
- UND um eine durchgeführte Bauwerksprüfung von Verkehrszeichenbrücken
- UND um eine Bauwerksprüfung unter Verkehr handelt.
Der Abschluss der Bauwerksprüfung darf in Bezug auf jeden als Nachweis vorgelegten Referenzauftrag nicht
länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens
im EU-Amtsblatt.
Es ist möglich, die geforderte Zahl der Referenzleistungen (Prüfungen) durch einen oder mehrere
Referenzaufträge nachzuweisen. (Ein Referenzauftrag kann mehrere Prüfungen zum Gegenstand gehabt
haben).
Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 dieses Zulassungsformulars zu
verwenden. Für jede ausgeführte Prüfung ist ein separates Formular auszufüllen, auch wenn mehrere
Prüfungen Gegenstand eines Referenzauftrags / Vertrags waren.
(1)Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2)Vorlage von Referenzen (a) über in den letzten Jahren abgeschlossenen Aufträge, (b) die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dem/den Leistungsbereich(en) vergleichbar sind, für die eine Zulassung beantragt wird. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um eine durchgeführte Prüfung entsprechend des jeweiligen Loses handelt.
Geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen in Bezug auf Zulassungen / Anerkennungen je Leistungsbereich:
Leistungsbereiche 01 und 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über ein gültiges VFIB-Zertifikat (Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung).
.
Hinweis: Für die Bauwerksprüfung von Stahlbrücken ist zur Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes ein(e) zertifizierte(r) Schweißfachingenieur*in hinzuzuziehen. Für eine Zulassung
ist der Nachweis über das Verfügen über einen zertifizierte/n Schweißfachingenieur*in noch nicht erforderlich.
.
Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
.
Leistungsbereich 01:
.
Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens folgenden vergleichbaren Referenzleistungen vorzulegen:
- ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens DREI Überführungsbauwerke
- UND ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens DREI Unterführungsbauwerke.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen ist zudem erforderlich, dass es sich je geprüftem Bauwerk
- um Prüfungen mit Prüfungsdokumentation mittels SIB-BW
- UND um eine durchgeführte Bauwerksprüfung unter Verkehr handelte.
Der Abschluss der Bauwerksprüfung darf in Bezug auf jede als Nachweis vorgelegten Referenzprüfung nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Es ist möglich, die geforderte Zahl der Referenzleistungen (Prüfungen) durch einen oder mehrere Referenzaufträge nachzuweisen. (Ein Referenzauftrag kann mehrere Prüfungen zum Gegenstand gehabt haben). Für jede ausgeführte Prüfung ist ein separates Formular auszufüllen, auch wenn mehrere Prüfungen
Gegenstand eines Referenzauftrags / Vertrags waren.
Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 dieses Zulassungsformulars zu
verwenden.
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Leistungsbereich 02:
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Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens folgenden vergleichbaren Referenzleistungen vorzulegen:
- ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens ZWÖLF Bauwerke.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen ist zudem erforderlich, dass es sich je geprüftem Bauwerk
- um Prüfungen mit Prüfungsdokumentation mittels SIB-BW
- UND um eine durchgeführte Bauwerksprüfung von Verkehrszeichenbrücken
- UND um eine Bauwerksprüfung unter Verkehr handelt.
Der Abschluss der Bauwerksprüfung darf in Bezug auf jeden als Nachweis vorgelegten Referenzauftrag nicht
länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens
im EU-Amtsblatt.
Es ist möglich, die geforderte Zahl der Referenzleistungen (Prüfungen) durch einen oder mehrere
Referenzaufträge nachzuweisen. (Ein Referenzauftrag kann mehrere Prüfungen zum Gegenstand gehabt
haben).
Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 dieses Zulassungsformulars zu
verwenden. Für jede ausgeführte Prüfung ist ein separates Formular auszufüllen, auch wenn mehrere
Prüfungen Gegenstand eines Referenzauftrags / Vertrags waren.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per Nachricht über die Vergabeplattform an die unter Ziff. 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat, sowie in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Nordbayern, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
.
Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per Nachricht über die Vergabeplattform an die unter Ziff. 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat, sowie in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Nordbayern, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
.
Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640960📞
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Körper überprüfen
Name: Zuständiges Verwaltungsgericht
Nationale Registrierungsnummer: N.N.
Postort: Xxx
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Laufzeitverlängerung bis 31.12.2025
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 695892-2022
Quelle: OJS 2025/S 006-011598 (2025-01-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-09) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß…
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §
123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §
123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, §
19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124
(2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten
Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, §
19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124
(2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten
Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-09+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Andere zusätzliche Informationen
Laufzeitverlängerung bis 31.12.2025
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 954a503d-2a98-479b-bd1a-78c1b11bab76-01
Quelle: OJS 2025/S 008-020639 (2025-01-09)