Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1)Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2)Vorlage von Referenzen (a) über in den letzten Jahren abgeschlossenen Aufträge, (b) die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dem/den Leistungsbereich(en) vergleichbar sind, für die eine Zulassung beantragt wird. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um eine durchgeführte Prüfung entsprechend des jeweiligen Loses handelt.
Geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen in Bezug auf Zulassungen / Anerkennungen je Leistungsbereich:
Leistungsbereiche 01 und 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über ein gültiges VFIB-Zertifikat (Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung).
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Hinweis: Für die Bauwerksprüfung von Stahlbrücken ist zur Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes ein(e) zertifizierte(r) Schweißfachingenieur*in hinzuzuziehen. Für eine Zulassung
ist der Nachweis über das Verfügen über einen zertifizierte/n Schweißfachingenieur*in noch nicht erforderlich.
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Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
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Leistungsbereich 01:
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Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens folgenden vergleichbaren Referenzleistungen vorzulegen:
- ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens DREI Überführungsbauwerke
- UND ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens DREI Unterführungsbauwerke.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen ist zudem erforderlich, dass es sich je geprüftem Bauwerk
- um Prüfungen mit Prüfungsdokumentation mittels SIB-BW
- UND um eine durchgeführte Bauwerksprüfung unter Verkehr handelte.
Der Abschluss der Bauwerksprüfung darf in Bezug auf jede als Nachweis vorgelegten Referenzprüfung nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Es ist möglich, die geforderte Zahl der Referenzleistungen (Prüfungen) durch einen oder mehrere Referenzaufträge nachzuweisen. (Ein Referenzauftrag kann mehrere Prüfungen zum Gegenstand gehabt haben). Für jede ausgeführte Prüfung ist ein separates Formular auszufüllen, auch wenn mehrere Prüfungen
Gegenstand eines Referenzauftrags / Vertrags waren.
Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 dieses Zulassungsformulars zu
verwenden.
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Leistungsbereich 02:
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Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens folgenden vergleichbaren Referenzleistungen vorzulegen:
- ausgeführte Hauptprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf mindestens ZWÖLF Bauwerke.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen ist zudem erforderlich, dass es sich je geprüftem Bauwerk
- um Prüfungen mit Prüfungsdokumentation mittels SIB-BW
- UND um eine durchgeführte Bauwerksprüfung von Verkehrszeichenbrücken
- UND um eine Bauwerksprüfung unter Verkehr handelt.
Der Abschluss der Bauwerksprüfung darf in Bezug auf jeden als Nachweis vorgelegten Referenzauftrag nicht
länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens
im EU-Amtsblatt.
Es ist möglich, die geforderte Zahl der Referenzleistungen (Prüfungen) durch einen oder mehrere
Referenzaufträge nachzuweisen. (Ein Referenzauftrag kann mehrere Prüfungen zum Gegenstand gehabt
haben).
Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 dieses Zulassungsformulars zu
verwenden. Für jede ausgeführte Prüfung ist ein separates Formular auszufüllen, auch wenn mehrere
Prüfungen Gegenstand eines Referenzauftrags / Vertrags waren.