Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-17.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-17 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-11-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle SGB V
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Telefon: 089627302977 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5TYR/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5TYR 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5TYR 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-687957 (2025-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")
Referenznummer:
25-134
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ein digitales Darmkrebsscreening ("digi-iFOBT")
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
25-134
Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Bayern (AOK BY) möchte ihren Versicherten die Nutzung eines Versorgungsangebotes der Darmkrebsfrüherkennung in Form eines Selbsttest (iFOBT), bei dem verdecktes Blut im Stuhl erkennbar wird, für zu Hause anbieten. Besonders im Bereich der Darmkrebsvorsorge kann durch ein niederschwelliges hybrides Angebot in Form eines Selbsttests mittels iFOB-Test, welches digital zur Verfügung gestellt wird, die Hürde der Anteilnahme von Vorsorgeuntersuchungen gesteigert werden. Darmkrebs zählt zu den drei häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland: Rund 33.000 Männer und 28.000 Frauen erkranken pro Jahr an Darmkrebs. Rund 24.100 Patienten sterben jährlich an ihrer Erkrankung. Damit zählt Darmkrebs zu den meistverbreiteten Krebstodesarten. Ebenfalls stieg die Anzahl der Neuerkrankungen bei den 25- bis 49-jährigen seit 2002 um 11% an. Diese Altersgruppe hat aktuell aber noch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Darmkrebsvorsorge und dies, obwohl in Deutschland inzwischen jede 10. Darmkrebs-Neuerkrankung bei Menschen unter 50 Jahren diagnostiziert wird. Das Risiko einer Erkrankung kann durch einen frühzeitigen iFOB-Test identifiziert werden. Eine frühzeitige Erkennung der Erkrankung kann Leben retten und bedeutet eine 90%ige Heilungschance bei einer Behandlung im Frühstadium.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend viermal um jeweils 1 Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt wird.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt soweit vergaberechtlich zulässig nach Ermessen der Auftraggeberin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 7) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zur Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
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Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 1.000.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR pauschal für Sachschäden, 1.000.000 EUR pauschal für Vermögensschäden), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens drei nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren, unter Angabe des Auftraggebers des Referenzauftrags einschließlich eines Ansprechpartners des Auftraggebers nebst Telefonnummer für Rückfragen, des Auftragsinhalts, des Auftragsumfangs und des Leistungszeitraums. Die Referenzaufträge müssen für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht worden sein. Die Referenzaufträge müssen eine Größenordnung von ca. 20.000 Darmkrebsscreenings jährlich umfasst haben. Die Abrechnung der Leistung muss per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V erfolgt sein (ggf. über Abrechnungsdienstleister). Die Bieter haben hierfür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über ein vorhandenes Labor entsprechend den Qualitätskriterien über eine Genehmigung gemäß § 135 Abs. 2 SGB zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor, Stand: 01. April 2018) zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistung. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt muss entsprechend den Vorgaben in § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ein System der Qualitätssicherung etabliert haben und sich regelmäßig an geeigneten externen Qualitätssicherungsmaßnahmen für den gemäß dieser Richtlinie eingesetzten Test beteiligen. Sofern der Bieter die Laborleistung nicht selbst erbringt, schließt dieser bei Be-darf die notwendigen Verträge mit kooperierenden Laboren und verpflichtet diese zur Einhaltung der vorstehend genannten Qualitätsstandards nach Maßgabe dieses Vertrages. Dieser Vertrag ist vorzulegen und das Labor als Unterauftragnehmer zu benennen.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer:
DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle SGB V
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Telefon: 089627302977 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5TYR/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5TYR 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5TYR 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5TYR#
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 06.11.2025, 09:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können maximal 100.000 Versicherte jährlich die Versorgung im Rahmen des Auftrages in Anspruch nehmen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2). Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3) mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 - vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-687957 (2025-10-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 60ca4f2b-1631-4c16-b64f-fcd9e189a6a9-01
Quelle: OJS 2025/S 217-746712 (2025-11-10)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Die Anforderungen gemäß Kapitel X. 4. b) der Vergabeunterlagen werde n wie folgt gefasst: "Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens einem nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Referenzauftrag aus den vergangenen drei Jahren. Der Referenzauftrag muss für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht worden sein. Der Referenzauftrag muss eine Größenordnung von ca. 10.000 Darmkrebsscreenings jährlich umfasst haben. Die Anzahl von ca. 10.000 Darmkrebsscreenings jährlich kann durch mehrere Referenzen erfüllt werden. Die Abrechnung der Leistung muss per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V erfolgt sein. Der Referenzauftrag muss Darmkrebsscreenings, jedoch nicht zwingend iFOB-Tests umfasst haben. Referenzen für Privatzahlerleistungen können anerkannt werden, wenn mindestens eine Referenz auf Grundlage des § 295 Abs. 1 b SGB V benannt wird."
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Die Anforderungen gemäß Kapitel X. 4. b) der Vergabeunterlagen werde n wie folgt gefasst: "Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens einem nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Referenzauftrag aus den vergangenen drei Jahren. Der Referenzauftrag muss für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht worden sein. Der Referenzauftrag muss eine Größenordnung von ca. 10.000 Darmkrebsscreenings jährlich umfasst haben. Die Anzahl von ca. 10.000 Darmkrebsscreenings jährlich kann durch mehrere Referenzen erfüllt werden. Die Abrechnung der Leistung muss per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V erfolgt sein. Der Referenzauftrag muss Darmkrebsscreenings, jedoch nicht zwingend iFOB-Tests umfasst haben. Referenzen für Privatzahlerleistungen können anerkannt werden, wenn mindestens eine Referenz auf Grundlage des § 295 Abs. 1 b SGB V benannt wird."
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 60ca4f2b-1631-4c16-b64f-fcd9e189a6a9-01
Quelle: OJS 2025/S 217-746712 (2025-11-10)
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