Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll ein Vertrag zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, von Rücktransporten der leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, von Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden. Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026 und Vertragsende ist der 31.03.2028. Es wird eingeschätzt, dass bis zu 250 Transporte jährlich anfallen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Vertrages zur Durchführung der Transporte von Münzplättchen vom 01.04.2026 bis 31.03.2028
Referenznummer: Z I 5- X -290/25
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll ein Vertrag zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll ein Vertrag zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, von Rücktransporten der leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, von Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden.
Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026 und Vertragsende ist der 31.03.2028.
Es wird eingeschätzt, dass bis zu 250 Transporte jährlich anfallen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll ein Vertrag zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll ein Vertrag zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, von Rücktransporten der leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, von Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden.
Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026 und Vertragsende ist der 31.03.2028.
Es wird eingeschätzt, dass bis zu 250 Transporte jährlich anfallen.
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Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Diensleistung.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2026) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Dienstleitung
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - 49228-94990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 242-833663 (2025-12-15)