Auftragsbekanntmachung (2025-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss Rahmenvertrag für die Durchführung der Gebäude- und Glasreinigung in der Bundeswehrliegenschaft von Hardenberg Kaserne in Strausberg
Referenznummer: 6002808074-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- und Glasreinigung von Hardenberg Kaserne Strausberg”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung (Raumreinigung, Grundreinigung, sonstige Reinigung) in den Bundeswehr-...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung (Raumreinigung, Grundreinigung, sonstige Reinigung) in den Bundeswehr- Liegenschaft:
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Von-Hardenberg-Kaserne
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
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Beginn: 01.06.2026
Ende: 30.06.2030
*
Zeitraum der Leistungserbringung:
montags-freitags
Achtung! Die angegebenen Reinigungszeiten gemäß Leistungsverzeichnis (Nr.1.9) sind einzuhalten!
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden gemäß Raumverzeichnis.
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Richtwerte Reinigungsfläche:
ca. 336.000,00 m²/monatlich
ca. 4.034.000,00 m²/jährlich
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Die Bestückung der Spendersysteme erfolgt durch den AN.
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Die Bereitstellung des Verbrauchsmaterials erfolgt durch den AG.
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Müll ist nach Fraktionen getrennt in die bei den Gebäuden stehenden Abfallsammelbehältern zu entsorgen.
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Für Reinigungsleistungen in einzelnen Gebäuden muss vor Aufnahme der vertraglichen Tätigkeiten die Sicherheitsüberprüfung Ü 2 Sabotageschutz erfolgen.
Der zukünftigen Reinigungsfirma wird die Möglichkeit gegeben, diese Sicherheitsüberprüfung einzuleiten, um diese vor Vertragsabschluss abschließen zu können (Dauer ca. 9-12 Monate).
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Ort der Leistung: Märkisch-Oderland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Fensterreinigung in den Bundeswehr- Liegenschaften:
*
Von-Hardenberg-Kaserne
Prötzeler Chaussee...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Fensterreinigung in den Bundeswehr- Liegenschaften:
*
Von-Hardenberg-Kaserne
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
*
Beginn: 01.06.2026
Ende: 30.06.2030
*
Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden 1 x jährlich gemäß Fensterverzeichnis und dem Leistungsverzeichnis für die Glasreinigung.
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Die Fensterreinigung umfasst alle Glas- und Rahmenflächen, einschließlich Falzen und Beschlägen.
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Richtwert:
jährliche Reinigungsfläche: ca. 7.800,00 m²
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Die Gestellung eines Steigers für die Außenreinigung von Fensterflächen, welche von innen nicht erreichbar sind, ist erforderlich.
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Für Reinigungsleistungen in einzelnen Gebäuden der von Hardenberg Kaserne muss vor Aufnahme der vertraglichen Tätigkeiten die Sicherheitsüberprüfung Ü 2 Sabotageschutz erfolgen.
Der zukünftigen Reinigungsfirma wird die Möglichkeit gegeben, diese Sicherheitsüberprüfung einzuleiten, um diese vor Vertragsabschluss abschließen zu können (Dauer ca. 9-12 Monate).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse und Finanzamt (nicht älter als 6 Monate)
- Versicherungsschein Haftpflichtversicherung (§10 des Vertrages)”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Elbe-Elster🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 046-147356 (2025-03-05)