Abschluss RV Reinigung von Unterkunftstextilien

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg am Lech

Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Reinigung von Unterkunftstextilien (2 Lose) im Zuständigkeitsgebiet des BwDLZ Landsberg am Lech

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss RV Reinigung von Unterkunftstextilien
Referenznummer: 6002857969-BwDLZ Landsberg Lech
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Reinigung von Unterkunftstextilien (2 Lose) im Zuständigkeitsgebiet des BwDLZ Landsberg am Lech
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1: Pöcking, Feldafing, Fürstenfeldbruck
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Reinigung von bundeseigenen Unterkunftstextilien an den Standorten Feldafing, Pöcking und Fürstenfeldbruck - Los 1
Postleitzahl: 82343
Stadt: Pöcking
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 2: Welfenkaserne, Franz-Josef-Strauß-Kaserne, Lechfeld-Kaserne, Ulrich-Kaser
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Reinigung von bundeseigenen Unterkunftstextilien an den Standorten Landsberg, Altenstadt und Lechfeld - Los 2
Postleitzahl: 86899
Stadt: Landsberg am Lech
Ort der Leistung: Landsberg am Lech 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Stadt: Landsberg

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die nicht fristgerechte Vorlage der Unterlagen kann dazu führen, dass das Angebot gemäß §57 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV ausgeschlossen und nicht gewertet wird.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eintragung in das Handelsregister
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg am Lech
Nationale Registrierungsnummer: 991-14590-31
Postanschrift: Siegfried-Meister-Straße 10
Postleitzahl: 86899
Postort: Landsberg
Region: Landsberg am Lech 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BwDLZ Landsberg FM 9
E-Mail: bwdlzlandsbergbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 8191-911-2634 📞
Fax: +49 8191-911-02637 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=775076 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=775076 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 099-333682 (2025-05-22)