Auftragsbekanntmachung (2025-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABW- Lieferung von Eisen-III-Salzlösung
Reference number: S-HAMELN-ABW-2025-0021
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Eisen-III-Salzlösung zur Schlammkonditionierung und chemischen Phosphatfällung”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Eisenchlorid📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 382 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung von ca. 2.000 Mg
40%-ige Eisen-III-Salzlösung, in Teilmengen, frei Abfüllplatz und auf Abruf...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung von ca. 2.000 Mg
40%-ige Eisen-III-Salzlösung, in Teilmengen, frei Abfüllplatz und auf Abruf Lastzugweise.
Erforderliche Eigenschaften der Lösung:
Lieferform: ca. 40%-ige Lösung
(min. Spez.:12,3 % Fe3+)
Wirksubstanz: >= 123g Fe/kg / 2,20 mol/kg
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Zusätzliche Informationen:
“Eine Preisanpassung findet in den Jahren 2027/2028/2029 nur über Preisgleitklausel statt (nähere Ausführungen Nr. 2 auf Seiten 3 und 4 des LV)” Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Liefervertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit (31.12.2026) um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht 5 Monate (bis zum 31.07.)...”
Beschreibung der Optionen
Der Liefervertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit (31.12.2026) um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht 5 Monate (bis zum 31.07.) vor Ablauf gekündigt wird, maximal bis zum 30.11.2029 / 4 Jahre / 48 Monate.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 13:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 13:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - (Raum 71, 7. Etage)
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen/Nachweise sind mit dem Angebot
vorzulegen:
- Erfüllung von Mindestanforderungen, z. B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen/Nachweise sind mit dem Angebot
vorzulegen:
- Erfüllung von Mindestanforderungen, z. B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
- Sicherheitsdatenblatt
-aktuelle Analyse (Parameter nach Pos. 2 in der Leistungsbeschreibung)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate
siehe auch "Checkliste für die Angebotsabgabe"
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot
vorzulegen:
- Erklärung 124 LD
- Eigenerklärung RUS-Sanktion
- Eigenerklärung Information zum Bieter (EU)
- Eigenerklärung §§ 123 und 124 GWB (EU)
-FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer
können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu dem Vergabeverfahren vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 181-618597 (2025-09-19)