Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Anforderung Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A aufgefordert, die Urkalkulation einzureichen. Vorzugsweise kann die Einreichung auch als Passwort geschütztes pdf Dokument über die Bieterkommunikation eingereicht werden.
In der Urkalkulation müssen folgende Teilkosten getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn
Die Formulare zu
a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) sind ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, einzureichen.
Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
- Dateivorgaben bei elektronischer Angebotseinreichung (GAEB d.84, PDF etc.) (mit dem Angebot vorzulegen): Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und/ oder für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate oder Dateifragmente, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollten möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
- Freistellungsbescheinigung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Nachweis der gültigen Freistellungsbescheinigung ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A vorzulegen.
- Bedingungen an die Auftragsausführung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen):
Nachhaltigkeit
Im Rahmen der Produktwahl zur Ausführung der im LV dargestellten Arbeiten ist die Nachhaltigkeit auf Verlangen durch entsprechende Zertifikate / Qualitätssiegel nachzuweisen.
Lebenszyklus
Im Rahmen der Produktwahl zur Ausführung der im LV dargestellten Arbeiten sind Produkte anzubieten, die während der Nutzungsdauer sanierbar und leicht zu reinigen sind. Ein Nachweis ist auf Verlangen
zu erbringen (z.B. durch eine Lebenszyklusanalyse).
Umweltanforderungen
Im Rahmen der Produktwahl zur Ausführung der im LV dargestellten Arbeiten ist der Kriterienkatalog für die umweltfreundliche Beschaffung von Produkten einzuhalten.
Auf Verlangen muss ein entsprechender Nachweis für die Einhaltung der geforderten Kriterien durch Herstellererklärungen oder Prüfberichte anerkannter Stellen erbracht werden.
Der Kriterienkatalog kann über
www.umweltbundesamt.de bzw.
über den Ansprechpartner eingesehen werden.
Folgende Baustoffe dürfen nicht verwendet werden:
- PVC, soweit andere technische geeignete Maßnahmen am Markt erhältlich
- Teilhalogenisierte Fluorkohlenwasserstoffe und
Flurkohlenwasserstoffe (HFCKW)
- Mineralfaserstoffe mit einem Kanzerogenitätsindex
KI kleiner 40
- Tropenholz sowie Hölzer aus Primärwäldern außerhalb der Tropen
Für Kleber, Farben, Lacke und sonstige Mittel zur Behandlung und Beschichtung von Oberflächen sowie für Spanplatten dürfen nur zur
Anwendung kommen, wenn die Anforderungen des RAL- Umweltzeichens (Umweltengel) erfüllt werden, sofern für die benötigte Gruppe solche Anforderungen definiert sind.