Adobe Lizenzen 2025-2028

Bundesamt für Soziale Sicherung

Das BAS beabsichtigt die Beschaffung der Wartungsverlängerung für bestehende sowie die Beschaffung neuer Lizenzen für Adobe für die Jahre 2025-2028. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden Produkte werden in Anlage B1 Leistungsbeschreibung umfassend beschrieben. Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus den Anlagen unter Punkt C Vertragsbedingungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-12 Auftragsbekanntmachung
2025-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Adobe Lizenzen 2025-2028
Referenznummer: ZVS-202/2025
Kurze Beschreibung:
Das BAS beabsichtigt die Beschaffung der Wartungsverlängerung für bestehende sowie die Beschaffung neuer Lizenzen für Adobe für die Jahre 2025-2028. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden Produkte werden in Anlage B1 Leistungsbeschreibung umfassend beschrieben. Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus den Anlagen unter Punkt C Vertragsbedingungen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 251470.23 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: ZVS-202/2025
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Vergabekriterien
Kriterium:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, werden die Angebote hinsichtlich der Gesamtsumme (EUR) gegenübergestellt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (EUR) stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Gleichheit entscheidet das Los.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§§ 14 Abs. 2 S. 1, 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-01 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des Preisblattes (D1 Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung auf dem Formular D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation abgeben: Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 derVerordnung (EU) 2022 /1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation zu bestätigen.
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Antikorruptionserklärung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung auf der Anlage D7 Antikorruptionserklärung abgeben: Antikorruptionserklärung. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D7 Antikorruptionserklärung zu bestätigen. 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen. Des Weiteren ist ein Auszug aus dem Register beizufügen. Dies entfällt für nicht eintragungspflichtige Bieter.
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Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass: - er die deutschen Gesetze einhält. - er abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt. - er dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. - er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennt. - er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist. - er keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht. - er die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. - die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater Aufforderung). Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen. Darüber hinaus wird das BAS einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 250.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen. Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe):Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen.
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Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil einzutragen und dem Angebot beizufügen. Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte: Firmenangaben, Kontaktdaten, Beschreibung der Organisationsstruktur, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Anzahl der Beschäftigten im aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart): Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein. Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die Ansprechperson für Rückfragen einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und / oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
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Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n). III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n). IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an. VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Im Übrigen verweisen wir auf Anlage D5.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
Nationale Registrierungsnummer: DE450832239
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bas.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=794142 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=794142 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: n.a.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Abteilung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich- Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 49 228 9499-0 📞
URL: www.bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 155-532081 (2025-08-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 251470.23 EUR 💰

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 12:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 995e0d5c-a7c3-43d8-9df9-d69d8e85fbdf-01
Quelle: OJS 2025/S 171-582457 (2025-09-05)