Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen
aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der
Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung
in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.