Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - als Auftraggeber - beabsichtigt, im Rahmen der Untersuchung von binnenländischen Grundwasserversalzungen eine aero- elektromagnetische Vermessung im Zeitbereich (Transientelektromagnetik) in einem Gebiet in Norddeutschland vorzunehmen. Das zu vermessende Gebiet liegt in Niedersachsen, südwestlich der Stadt Walsrode. Ziel ist es, die geologischen Verhältnisse sowie die Mineralisation des Grundwassers in der Region flächendeckend zu erkunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aero-elektromagnetische Vermessung in Niedersachsen
Reference number: 2025-08-19/00149
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - als Auftraggeber - beabsichtigt, im Rahmen der Untersuchung von binnenländischen ...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - als Auftraggeber - beabsichtigt, im Rahmen der Untersuchung von binnenländischen Grundwasserversalzungen eine aero- elektromagnetische Vermessung im Zeitbereich (Transientelektromagnetik) in einem Gebiet in Norddeutschland vorzunehmen. Das zu vermessende Gebiet liegt in Niedersachsen, südwestlich der Stadt Walsrode. Ziel ist es, die geologischen Verhältnisse sowie die Mineralisation des Grundwassers in der Region flächendeckend zu erkunden.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Geophysikalische Untersuchungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aero-elektromagnetische Vermessung südwestlich der Stadt Walsrode, Niedersachsen inkl. Processing und Inversion. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.”
Beschreibung der Beschaffung
Aero-elektromagnetische Vermessung südwestlich der Stadt Walsrode, Niedersachsen inkl. Processing und Inversion. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung: Heidekreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 3 geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren nachzuweisen, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 3 geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen: - Durchgeführte helikoptergestützte transient-elektromagnetische Messkampagnen mit dem Fokus auf Grundwassererkundung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die für die Auftragsausführung verantwortliche/n Personen müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen: - Geologe, Geophysiker oder entsprechend einschlägige Qualifikation mit mehrjähriger Erfahrung in der Transientenelektromagnetik
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Versicherungsnachweis Der Nachweis über die geforderte Versicherung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsnachweis Der Nachweis über die geforderte Versicherung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZR0R5#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Hinweis: Das LBEG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 214-737241 (2025-11-05)