Auftragsbekanntmachung (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Alarmdienstleistungen für 167 Liegenschaften in Neukölln
Referenznummer: OM_175_25_OV_Alarm
Kurze Beschreibung:
“Alarmdienstleistungen für 167 Liegenschaften in Neukölln”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überwachungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Alarmdienstleistungen für 167 Liegenschaften in Neukölln”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2031-02-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag tritt am 01.03.2026 in Kraft und endet am 28.02.2027. Der Vertrag verlängert sich jeweils umd zwölf Monate, wenn er nicht sechs Monate vor...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag tritt am 01.03.2026 in Kraft und endet am 28.02.2027. Der Vertrag verlängert sich jeweils umd zwölf Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenz muss Auftragswert i.H.v. mind. 50.000 € netto/Jahr haben).
Weiterhin darf es im letzten Jahr nicht zu Zahlungsminderungen aufgrund von Schlechtleistung oder Nichterfüllung gekommen sein. Es ist anzugeben, ob die Leistungen für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber erbracht werden/wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Je Referenzgeber wird nur eine Referenz berücksichtigt.
Als Referenzbescheinigung können Sie das beigefügte Formular verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Kopie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft sowie der Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-744404 (2025-11-06)