Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut - AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Neben dem Hauptstandort in Bremerhaven betreibt das AWI zur Forschungszwecken weitere Standorte, unter anderem auf Sylt. Der Standort Sylt hat aufgrund der Insellage besondere Anforderungen zu meistern. Um die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, sowie wissenschaftsunterstützendes Personal für das AWI / Wattenmeerstation zu gewinnen, ist es erforderlich Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Abriss des abgängigen Bestandsgebäudes und ein Neubau als Mehrfamilienhaus mit 1,5-Zimmer Appartements und 3-Zimmer Appartements für Familien hat sich als wirtschaftlichste und sinnvollste Variante herausgestellt. Die Liegenschaft befindet sich in der Hafenstraße 40 in List auf Sylt. Die geplante Maßnahme sieht den Bau eines Gebäudes mit ca. 730 m² Fläche vor, der aufgrund des begrenzten Budgets sowie den Kostenentwicklungen und Baupreisen auf Sylt als Zweckbau in Modulbauweise realisiert werden soll. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (TGA).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Alfred-Wegener-Institut (AWI): Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für den Neubau eines Wohngebäudes in List auf Sylt
Reference number: 44/34023692
Kurze Beschreibung:
“Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut - AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit...”
Kurze Beschreibung
Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut - AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Neben dem Hauptstandort in Bremerhaven betreibt das AWI zur Forschungszwecken weitere Standorte, unter anderem auf Sylt.
Der Standort Sylt hat aufgrund der Insellage besondere Anforderungen zu meistern. Um die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, sowie wissenschaftsunterstützendes Personal für das AWI / Wattenmeerstation zu gewinnen, ist es erforderlich Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Der Abriss des abgängigen Bestandsgebäudes und ein Neubau als Mehrfamilienhaus mit 1,5-Zimmer Appartements und 3-Zimmer Appartements für Familien hat sich als wirtschaftlichste und sinnvollste Variante herausgestellt. Die Liegenschaft befindet sich in der Hafenstraße 40 in List auf Sylt.
Die geplante Maßnahme sieht den Bau eines Gebäudes mit ca. 730 m² Fläche vor, der aufgrund des begrenzten Budgets sowie den Kostenentwicklungen und Baupreisen auf Sylt als Zweckbau in Modulbauweise realisiert werden soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (TGA).
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für den Neubau des Wohngebäudes in der Hafenstraße 40 in List auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für den Neubau des Wohngebäudes in der Hafenstraße 40 in List auf Sylt.
Die Planerleistung umfasst die im Honorarblatt und Vertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargestellten einzelnen Grund- und besonderen Leistungen in den Leistungsphasen 2-9. Fachplanungen der Objektplanung, Tragwerk, Bauphysik etc. werden separat vergeben.
Der Abruf erfolgt stufenweise. Zunächst wird nur die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung ("Projektbeschreibung und Aufgabenstellung"), die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags orientieren sich an den voraussichtlichen Ausführungsfristen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-24 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsstufe 1 vergeben (siehe Vergabeunterlagen). Auf die...”
Beschreibung der Optionen
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsstufe 1 vergeben (siehe Vergabeunterlagen). Auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht kein Anspruch.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die vom AWI...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die vom AWI über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, zur Größe des Unternehmens sowie zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Bescheinigung über das Bestehen einer vertragskonformen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Einzelheiten zur für den Vertrag erforderlichen Versicherung enthält das Vertragswerk (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Das AWI behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AWI für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Planungsleistungen der Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für Wohngebäude im sozialen und geförderten Wohnungsbau.
Mindestanforderung: Mindestens eine (1) Referenz muss vergleichbare Planungsleistungen auf deutschen Nordseeinseln zum Gegenstand gehabt haben.
Die Referenzprojekte müssen bereits mit der Leistungsphase 8 abgeschlossen sein. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Das AWI kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Nationale Registrierungsnummer: DE114707273
Postanschrift: Am Handelshafen 12
Postleitzahl: 27570
Postort: Bremerhaven
Region: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Telefon: +49 40500360480📞
Fax: +49 40500360444 📠
URL: http://www.awi.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
Education
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E14797545🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E14797545🌏
“1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern...”
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des AWI erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist für Bieterfragen an das AWI gerichtet werden.
3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das AWI keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das AWI kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Das AWI behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. Eine Aufhebung kann insbesondere deshalb erfolgen, wenn die Fördermittel vom Zuwendungsgeber nicht oder nicht rechtzeitig freigegeben werden.
6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das AWI seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 189-646352 (2025-09-30)