Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altes Gymnasium, Erweiterungsneubau, Flensburg, Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320
Referenznummer: 339/2025
Kurze Beschreibung:
“Az. 339/2025, Altes Gymnasium, Erweiterungsneubau, Flensburg, Garten- und Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Baumaßnahme des Alten Gymnasiums sind die Garten- und Landschaftsbauarbeiten zu vergeben. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Bereiche: -...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Baumaßnahme des Alten Gymnasiums sind die Garten- und Landschaftsbauarbeiten zu vergeben. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Bereiche: - Erdarbeiten DIN 18300, 18915 Herstellen der Baugruben für Treppenanlagen, Winkelstützen, Auffüllung Baugrube - Entwässerungsarbeiten DIN 18306, DIN 1986-100 Herstellen der Entwässerungsleitungen für die Entwässerungselemente, Einbau von Entwässerungselementen - Winkelstützen DIN EN 1997-1, DIN EN1991-1, DIN EN 1992-1 Einbau von Winkelstützen zur Abfangung des Geländes - Pflasterarbeiten DIN 18299, DIN EN 1338, DIN EN 1339, DIN EN 1340, DIN 483 Herstellung von Pflasterflächen als Gehwegflächen - Asphaltarbeiten ZTV Asphalt-StB 07/13 für bituminöse Fahrbahnen Herstellung von Asphaltarbeiten in geringem Umfang - Pflanzarbeiten, Rasenarbeiten DIN 18916, DIN 18917 Herstellung von Pflanzflächen und Bepflanzung mit Pflanzen und Rasen - Pflegearbeiten Bepflanzung DIN 18916, DIN 18917 Pflegearbeiten für die Bepflanzung und Rasenarbeiten - Ausstattungsgegenstände Einbau von Sitzflächen auf der Winkelstütze - Dachbegrünungsarbeiten DIN 18320 Einbau einer extensiven Dachbegrünung auf der Dachfläche
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Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2026-05-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe "Angebot komplett"” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBMDDL#
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBMDDL#
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. WICHTIG: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren! Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation". Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen. Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884640📞
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 217-748069 (2025-11-10)