Amtsblatt - Druck und Vollverteilung

Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle

- Wöchentliche Erscheinungsweise mit zwei Wochen Weihnachtspause in der KW 52 und der darauffolgenden KW 1 - 50 Ausgaben pro Jahr - durchschnittlich 40 Seiten wöchentlich pro Ausgabe, Jahreskontingent: insgesamt 2000 Seiten (ohne Anzeigenteil) - Wöchentliche Vollverteilung an alle Haushalte auf Ettlinger Gemarkung bis spätestens am Abend des Erscheinungstages

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Amtsblatt - Druck und Vollverteilung
Referenznummer: 2025-140
Kurze Beschreibung:
- Wöchentliche Erscheinungsweise mit zwei Wochen Weihnachtspause in der KW 52 und der darauffolgenden KW 1 - 50 Ausgaben pro Jahr - durchschnittlich 40 Seiten wöchentlich pro Ausgabe, Jahreskontingent: insgesamt 2000 Seiten (ohne Anzeigenteil) - Wöchentliche Vollverteilung an alle Haushalte auf Ettlinger Gemarkung bis spätestens am Abend des Erscheinungstages
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Druckerei- und Verteilerdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-140
Titel: Druck und wöchentliche Vollverteilung des Amtsblatts
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2030-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-19 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000891
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@ettlingen.de 📧
Telefon: +497243101-130 📞
URL: http://WWW.ETTLINGEN.DE 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67462152 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67462152 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder aus elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 WGB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 225-774327 (2025-11-19)