Im Stadtteil Ritterstraße, Theodolinde-Katzenmaier-Straße 6, befindet sich derzeit die Kindertagesstätte St. Bonifatius mit zwei Kindergartengruppen. Nach dem Vorschulentwicklungsplan und den vorliegenden Anmeldungen kann die Stadt Püttlingen den Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen aktuell nicht decken. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte um zwei weitere Kindergartengruppen auf insgesamt vier Gruppen geplant. Infolgedessen muss der Altbau vollständig kernsaniert werden. Darüber hinaus soll spiegelbildlich ein Erweiterungsbau für zwei Gruppen mit Küche, Essensbereich, Mehrzweckraum, Sanitäranlagen sowie den erforderlichen Lager- und Büroräumen angebaut werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll die Erweiterung in einer Art V-Form erfolgen, sodass jeweils zwei Gruppenräume einschließlich der dazugehörigen Schlaf- und Nebenräume gegenüberliegend angeordnet und durch einen Mitteltrakt mit Sanitäranlagen verbunden sind. Es sind zwei Bauabschnitte vorgesehen: 1. Bauabschnitt: Neubau 2. Bauabschnitt: Umbau Hierzu wird die Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI vergeben. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden muss. Für die Rohbauarbeiten ist folgende Zeitschiene vorgesehen: 1. Bauabschnitt: Dezember 2025 – Mai 2026 2. Bauabschnitt: September 2026 – Dezember 2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: An- und Umbau einer Kindertagesstätte St. Bonifatius, Stadt Püttlingen
Kurze Beschreibung:
“Im Stadtteil Ritterstraße, Theodolinde-Katzenmaier-Straße 6, befindet sich derzeit die Kindertagesstätte St. Bonifatius mit zwei Kindergartengruppen. Nach...”
Kurze Beschreibung
Im Stadtteil Ritterstraße, Theodolinde-Katzenmaier-Straße 6, befindet sich derzeit die Kindertagesstätte St. Bonifatius mit zwei Kindergartengruppen. Nach dem Vorschulentwicklungsplan und den vorliegenden Anmeldungen kann die Stadt Püttlingen den Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen aktuell nicht decken. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte um zwei weitere Kindergartengruppen auf insgesamt vier Gruppen geplant. Infolgedessen muss der Altbau vollständig kernsaniert werden.
Darüber hinaus soll spiegelbildlich ein Erweiterungsbau für zwei Gruppen mit Küche, Essensbereich, Mehrzweckraum, Sanitäranlagen sowie den erforderlichen Lager- und Büroräumen angebaut werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll die Erweiterung in einer Art V-Form erfolgen, sodass jeweils zwei Gruppenräume einschließlich der dazugehörigen Schlaf- und Nebenräume gegenüberliegend angeordnet und durch einen Mitteltrakt mit Sanitäranlagen verbunden sind.
Es sind zwei Bauabschnitte vorgesehen:
1. Bauabschnitt: Neubau
2. Bauabschnitt: Umbau
Hierzu wird die Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI vergeben.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden muss.
Für die Rohbauarbeiten ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
1. Bauabschnitt: Dezember 2025 – Mai 2026
2. Bauabschnitt: September 2026 – Dezember 2026
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es gibt keine Losaufteilung.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen in folgenden Leistungsphasen:
- Lph 1: Grundlagenermittlung
- Lph 2: Vorplanung
- Lph...”
Beschreibung der Beschaffung
Es gibt keine Losaufteilung.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen in folgenden Leistungsphasen:
- Lph 1: Grundlagenermittlung
- Lph 2: Vorplanung
- Lph 3: Entwurfsplanung
- Lph 4: Genehmigungsplanung
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
- Lph 5: Ausführungsplanung
- Lph 6: Vorbereitung der Vergabe
- Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
- Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungen ab der Leistungsphase 5. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsphasen 1-4.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Bewerbungen/Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzprojekte; siehe Anlage 3 "Zuschlagskriterien"
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Team; siehe Anlage 3 "Zuschlagskriterien"
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Püttlingen
Nationale Registrierungsnummer: DE68986910
Postleitzahl: 66346
Postort: Püttlingen
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: inof@puettlingen.de📧
Telefon: 068986910📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84218149🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E84218149🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 201-689360 (2025-10-16)