Für das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) sollen ein Dienstleistungsvertrag oder bei einer Losvergabe mehrere Dienstleistungsverträge über die Untersuchung von Oberflächenwasserproben, Grundwasserproben, Bodenproben und Schwebstoffproben auf verschiedene organische Parameter abgeschlossen werden. Die Probenahme gehört nicht zum Umfang der zu vergebenden Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analytische Labordienstleistungen
Referenznummer: 16-25-ni
Kurze Beschreibung:
“Für das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) sollen ein Dienstleistungsvertrag oder bei einer Losvergabe mehrere Dienstleistungsverträge über die...”
Kurze Beschreibung
Für das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) sollen ein Dienstleistungsvertrag oder bei einer Losvergabe mehrere Dienstleistungsverträge über die Untersuchung von Oberflächenwasserproben, Grundwasserproben, Bodenproben und Schwebstoffproben auf verschiedene organische Parameter abgeschlossen werden. Die Probenahme gehört nicht zum Umfang der zu vergebenden Leistungen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das LLBB beabsichtigt ab dem 01.01.2026 die oben aufgeführten Leistungen für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren einen geeigneten Bieter oder bei Losvergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Das LLBB beabsichtigt ab dem 01.01.2026 die oben aufgeführten Leistungen für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren einen geeigneten Bieter oder bei Losvergabe an mehrere Bieter zu übergeben. Hierbei ist es vorgesehen zunächst die Leistungen für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 abzuschließen. Die Laufzeit kann durch schriftliche Anzeige des AG an den AN zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, also längstens bis 31.12.2029. Die angegebenen Probenzahlen (s. Preisblätter) beziehen sich auf den Bedarf des Jahres 2026 und können in den Folgejahren leicht variieren.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung...”
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. Wir bitten Sie schon bei der Formulierung von Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 06.10.2025 bei der Vergabestelle eingegangen sind. - Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten! - Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP- bsender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden. Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietercockpit zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xlsx, docx, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietercockpit durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex- upport in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Vergabestelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Standort für die Probenlogistik und Rückführung von Gefäßen. Standort für die Übermittlung von Probenergebnissen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die letzte Ausschreibung dazu war 2021.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit kann es sich ergeben, dass aus der Fortschreibung der EU und nationalen Gesetzgebung weitere Parameter zu untersuchen sind....”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit kann es sich ergeben, dass aus der Fortschreibung der EU und nationalen Gesetzgebung weitere Parameter zu untersuchen sind. Diese sollen bei Einhalten der Bestimmungsgrenzen als Nachtrag mit aufgenommen werden. Aus den gleichen Gründen ist auch ein Wegfall einzelner Parameter möglich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landeslabor Berlin-Brandenburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Bindefrist endet am 24.11.2025.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von mind. 3 Referenzen (1x Typ 1, 1x Typ 2 und 1x Typ 3) aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben: 1. Referenztyp: Referenztyp: Bezeichnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mind. 3 Referenzen (1x Typ 1, 1x Typ 2 und 1x Typ 3) aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben: 1. Referenztyp: Referenztyp: Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung (vergleichbar dem aktuellem Vergabeverfahren hinsichtlich der Untersuchung von Wasserproben, Bodenproben und Schwebstoffproben), Auftragswert von mind. 15.000 EUR brutto pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von mind. 6 Monaten 2. Referenztyp: Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung (vergleichbar dem aktuellem Vergabeverfahren hinsichtlich der Untersuchung von Wasserproben, Bodenproben und Schwebstoffproben), Auftragswert von mind. 50.000 EUR brutto bei einer Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten 3. Referenztyp: Bezeichnung des Referenzobjekts, Art und Umfang der Leistung (vergleichbar dem aktuellem Vergabeverfahren hinsichtlich der Untersuchung von Wasserproben, Bodenproben und Schwebstoffproben), hier mit dem Nachweis eines vergleichbaren Vergabeverfahrens für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragswert von mind. 10.000 EUR brutto pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von mind. 6 Monaten Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern muss den Anforderungen durch die Beteiligten insgesamt genügt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der/die Vertragspartner inkl. einem evtl. Nachunternehmer müssen für die Verfahren akkreditiert sein. Der Kompetenznachweis dazu ist durch eine gültige und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der/die Vertragspartner inkl. einem evtl. Nachunternehmer müssen für die Verfahren akkreditiert sein. Der Kompetenznachweis dazu ist durch eine gültige und vollständige Kompetenzfeststellung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die angewendeten Einzelverfahren beizubringen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz bezgl. der Vergabeleistung (Gegenstand der Vergabe) der letzten 3 Jahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen: für Personenschäden in Höhe von 1.000.000,- je...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen: für Personenschäden in Höhe von 1.000.000,- je Schadensfall und für Sachschäden 500.000,-EUR je Schadensfall. Sollte eine solche Versicherung nicht bestehen, verpflichtet sich der Bieter/die Bieterin, diese im Auftragsfall abzuschließen.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß den beigefügten Ergänzenden Vertragsbedingungen (ZVB und BVB).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landeslabors Berlin- Brandenburg. Die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) Ausgabe 2003 sowie die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landeslabors Berlin- Brandenburg. Die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) Ausgabe 2003 sowie die beigefügten Ergänzenden Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Anwendung eines Qualitätsmanagements, gültige Zertifizierungen - DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
“Bekanntmachungs-ID: CXP9Y58HE11” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u. a. folgende Regelungen des GWB: § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u. a. folgende Regelungen des GWB: § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 174-593879 (2025-09-10)