Limnologische, mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser in Trinkwassertalsperren, Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasser im Wasserverteilungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) sowie chemisch-physikalische Untersuchungen von Aufbereitungsstoffen, Schlämmen und Feststoffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analytische Laborleistungen (z.B. Trinkwasser)
Referenznummer: 052_TF_01-2025-0008
Kurze Beschreibung:
“Limnologische, mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser in Trinkwassertalsperren, Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasser im...”
Kurze Beschreibung
Limnologische, mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser in Trinkwassertalsperren, Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasser im Wasserverteilungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) sowie chemisch-physikalische Untersuchungen von Aufbereitungsstoffen, Schlämmen und Feststoffen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Limnologische, mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser in Trinkwassertalsperren, Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasser im...”
Beschreibung der Beschaffung
Limnologische, mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser in Trinkwassertalsperren, Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasser im Wasserverteilungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) sowie chemisch-physikalische Untersuchungen von Aufbereitungsstoffen, Schlämmen und Feststoffen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Analysen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage des Berufs- oder Handelsregistereintrages.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage des Formblattes TFW - 124 LD”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Bedingungen ergeben sich aus den ausgereichten Unterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedinungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 151-521129 (2025-08-07)