Im Wege eines Rahmenvertrags mit 2 Wirtschaftsteilnehmern (Lieferanten) wird die Lieferung von Eisen-III-Lösung zur Phosphatfällung (chemische Klärung) ausgeschrieben. Der Abschluss des Rahmenvertrags erfolgt mit den im Vergabeverfahren ermittelten beiden Bestbietern (Rang 1 und 2). Die Lieferung von Eisen-III-Lösung erfolgt nach Einzelabruf.Die auf der Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge erfolgen zunächst an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens den Rang 1 belegt hat und somit das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte dieser die angeforderte Menge Eisen-III-Lösung in der vereinbarten Zeit nicht liefern können, wird der Einzelauftrag an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabe-verfahrens Rang 2 belegt hat, zu den mit diesem vereinbarten Einheitspreisen vergeben.Insgesamt werden jährlich voraussichtlich die nachfolgenden Mengen abgerufen werden:Mindestabnahmemenge:1.800 Tonnen pro JahrVoraussichtliche Maximalmenge:3.000 Tonnen pro Jahr.Es werden im Durchschnitt drei bis maximal fünf Anlieferungen mit jeweils ca. 25 t Eisen-III-Lösung pro Monat benötigt. Die Chemikalienanlieferung erfolgt diskontinuierlich, in Teilmengen (Fahrzeugweise) jedoch nach Absprache (telefonisch oder per E-Mail) innerhalb von sieben Werktagen, mit dem Klärwerkpersonal. Die angelieferte Eisen-III-Lösung wird in den zwei vorhandenen Lösetanks der Fällmittelstation eingeleitet und von dort aus weiterverarbeitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anlieferung von 3.000 t Eisen III Lösung
Referenznummer: EBW-EIII-2025-2
Kurze Beschreibung:
Im Wege eines Rahmenvertrags mit 2 Wirtschaftsteilnehmern (Lieferanten) wird die Lieferung von Eisen-III-Lösung zur Phosphatfällung (chemische Klärung) ausgeschrieben. Der Abschluss des Rahmenvertrags erfolgt mit den im Vergabeverfahren ermittelten beiden Bestbietern (Rang 1 und 2). Die Lieferung von Eisen-III-Lösung erfolgt nach Einzelabruf.Die auf der Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge erfolgen zunächst an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens den Rang 1 belegt hat und somit das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte dieser die angeforderte Menge Eisen-III-Lösung in der vereinbarten Zeit nicht liefern können, wird der Einzelauftrag an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabe-verfahrens Rang 2 belegt hat, zu den mit diesem vereinbarten Einheitspreisen vergeben.Insgesamt werden jährlich voraussichtlich die nachfolgenden Mengen abgerufen werden:Mindestabnahmemenge:1.800 Tonnen pro JahrVoraussichtliche Maximalmenge:3.000 Tonnen pro Jahr.Es werden im Durchschnitt drei bis maximal fünf Anlieferungen mit jeweils ca. 25 t Eisen-III-Lösung pro Monat benötigt. Die Chemikalienanlieferung erfolgt diskontinuierlich, in Teilmengen (Fahrzeugweise) jedoch nach Absprache (telefonisch oder per E-Mail) innerhalb von sieben Werktagen, mit dem Klärwerkpersonal. Die angelieferte Eisen-III-Lösung wird in den zwei vorhandenen Lösetanks der Fällmittelstation eingeleitet und von dort aus weiterverarbeitet.
Im Wege eines Rahmenvertrags mit 2 Wirtschaftsteilnehmern (Lieferanten) wird die Lieferung von Eisen-III-Lösung zur Phosphatfällung (chemische Klärung) ausgeschrieben. Der Abschluss des Rahmenvertrags erfolgt mit den im Vergabeverfahren ermittelten beiden Bestbietern (Rang 1 und 2). Die Lieferung von Eisen-III-Lösung erfolgt nach Einzelabruf.Die auf der Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge erfolgen zunächst an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens den Rang 1 belegt hat und somit das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte dieser die angeforderte Menge Eisen-III-Lösung in der vereinbarten Zeit nicht liefern können, wird der Einzelauftrag an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabe-verfahrens Rang 2 belegt hat, zu den mit diesem vereinbarten Einheitspreisen vergeben.Insgesamt werden jährlich voraussichtlich die nachfolgenden Mengen abgerufen werden:Mindestabnahmemenge:1.800 Tonnen pro JahrVoraussichtliche Maximalmenge:3.000 Tonnen pro Jahr.Es werden im Durchschnitt drei bis maximal fünf Anlieferungen mit jeweils ca. 25 t Eisen-III-Lösung pro Monat benötigt. Die Chemikalienanlieferung erfolgt diskontinuierlich, in Teilmengen (Fahrzeugweise) jedoch nach Absprache (telefonisch oder per E-Mail) innerhalb von sieben Werktagen, mit dem Klärwerkpersonal. Die angelieferte Eisen-III-Lösung wird in den zwei vorhandenen Lösetanks der Fällmittelstation eingeleitet und von dort aus weiterverarbeitet.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlung📦 Beschreibung
Interne Kennung: EBW-EIII-2025-2
Beschreibung der Beschaffung: Anlieferung von Eisen-III-Lösung zur Phosphatfällung auf dem Klärwerk Würzburg
Zusätzliche Informationen:
Der Abschluss des Rahmenvertrags erfolgt mit den im Vergabeverfahren ermittelten beiden Bestbietern (Rang 1 und 2). Die Lieferung von Eisen-III-Lösung erfolgt nach Einzelabruf.Die auf der Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge erfolgen zunächst an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens den Rang 1 belegt hat und somit das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte dieser die angeforderte Menge Eisen-III-Lösung in der vereinbarten Zeit nicht liefern können, wird der Einzelauftrag an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens Rang 2 belegt hat, zu den mit diesem vereinbarten Einheitspreisen vergeben.
Der Abschluss des Rahmenvertrags erfolgt mit den im Vergabeverfahren ermittelten beiden Bestbietern (Rang 1 und 2). Die Lieferung von Eisen-III-Lösung erfolgt nach Einzelabruf.Die auf der Grundlage des Rahmenvertrags zu vergebenden Einzelaufträge erfolgen zunächst an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens den Rang 1 belegt hat und somit das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte dieser die angeforderte Menge Eisen-III-Lösung in der vereinbarten Zeit nicht liefern können, wird der Einzelauftrag an den Wirtschaftsteilnehmer, der innerhalb des Vergabeverfahrens Rang 2 belegt hat, zu den mit diesem vereinbarten Einheitspreisen vergeben.
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klärwerk des AG
Postanschrift: Mainaustrasse 54
Postleitzahl: 97082
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-17 📅
Datum des Endes: 2027-11-17 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das einmalige Recht (Option), den Rahmenvertrag um sechs Monate zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 2 Monate vor dem Ablauf der Rahmenvertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Veitshöchheimer Straße 1
Postleitzahl: 97080
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-25 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-25 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eignungsleihe:Sofern beabsichtigt wird, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 vorzunehmen. Mit Angebotsabgabe sind von jedem Unternehmen dessen Eignung beliehen wird, entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen.Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Unternehmen (Eignungsgeber) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB sowie eine Eigenerklärung in Bezug auf das in Anspruch genommene Eignungskriterium mit Angebotsabgabe vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen.
Eignungsleihe:Sofern beabsichtigt wird, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 vorzunehmen. Mit Angebotsabgabe sind von jedem Unternehmen dessen Eignung beliehen wird, entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen.Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Unternehmen (Eignungsgeber) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB sowie eine Eigenerklärung in Bezug auf das in Anspruch genommene Eignungskriterium mit Angebotsabgabe vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in Berufs-/Handelsregister:Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob eine Eintragung in das Berufs-/Handelsregister besteht oder die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen folgende Dokumente vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in Berufs-/Handelsregister:Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob eine Eintragung in das Berufs-/Handelsregister besteht oder die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen folgende Dokumente vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Rahmenvertragsentwurf
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen bzw. muss eine Selbstreinigung für Gründe nach §§ 123 und 124 GWB nachgewiesen werden. Hierzu sind die entsprechenden Eigenerklärungen, u.a. auch zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Formblatt L 1240 abzugeben. Zudem muss die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden sein. Dies wird mit der Abgabe des Formblatts L 1240 erklärt.Nach der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Im Formblatt 127 / L 127 / III.27 ist anzugeben, in wie Weit ein Bezug zu Russland besteht.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen bzw. muss eine Selbstreinigung für Gründe nach §§ 123 und 124 GWB nachgewiesen werden. Hierzu sind die entsprechenden Eigenerklärungen, u.a. auch zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Formblatt L 1240 abzugeben. Zudem muss die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden sein. Dies wird mit der Abgabe des Formblatts L 1240 erklärt.Nach der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Im Formblatt 127 / L 127 / III.27 ist anzugeben, in wie Weit ein Bezug zu Russland besteht.
§ 160 Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 149-515683 (2025-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anlieferung von Eisen-III-Lösung zur Phosphatfällung auf dem Klärwerk Würzburg
Kurze Beschreibung: Anlieferung von Eisen-III-Lösung zur Phospahtfällung auf dem Klärwerk Würzburg
Geschätzter Wert ohne MwSt: 690 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 696 150 EUR 💰
Beschreibung
Titel: Anlieferung von Eisen-III-Lösung
Beschreibung der Beschaffung: Anlieferung von Eisen-III-Lösung
Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlung📦 Dauer
Datum des Endes: 2027-12-17 📅
Beschreibung
Postanschrift: Mainaustraße 54
Postleitzahl: 79082
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: EBW/EIII/Ne/Pi
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 696 150 EUR 💰
Kennung des Angebots: EBW/EIII/Ne/Pi
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kronos INC. 51373 Leverkusen
Nationale Registrierungsnummer: 02143560
Postleitzahl: 51373
Postort: Leverkusen
Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27
URL: https://regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 245-846384 (2025-12-17)