1.) Hinweise zur Abgabe von Angeboten
Bitte beachten Sie die Hinweise in der Anlage "Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe".
Angebote müssen über das Bietercockpit der Deutschen
Rentenversicherung
Bund (
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
einkaufskoordination/NetServer) ausgefüllt und eingereicht werden.
Diese können
- elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
- elektronisch mit qualifizierter Signatur
- elektronisch ohne Signatur (Textform)
abgegeben werden.
Elektronische Angebote in Textform müssen bei juristischen
Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot für den Bieter abgibt, nennen.
Nur elektronisch, mit dem AI Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf
der Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund,
eingereichte Angebote werden gewertet.
Das heißt, das Leistungsverzeichnis ist elektronisch auszufüllen.
Eine für das Leistungsverzeichnis eingereichte PDF-Datei ist
hierunter nicht zu verstehen und wird nicht gewertet.
Angebote per E-Mail oder in Papierform(=PDF) werden nicht berücksichtigt.
Für die Angebotsabgabe stehen Ihnen zwei Varianten zur
Verfügung:
1. Angebotsabgabe ohne Signatur:
Die Abgabe eines elektronischen Angebotes ohne Signatur wird
bezeichnet als Angebotsabgabe "elektronisch in Textform".
Hierfür ist nach der Erstellung und Abgabe des Angebotes der
Bearbeitungsschritt "Einfache elektronische Signatur" zu
aktivieren. Für Angebote in Textform ist keine Signatur
erforderlich.
2. Angebotsabgabe mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter
Signatur:
Für die Abgabe von elektronischen Angeboten benötigen Sie
eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur. Sie erhalten
diese Signaturen (gegen ein Entgelt) bei einer Vielzahl von
Anbietern. Bitte informieren Sie sich dazu im Internet.
Achten Sie bitte darauf, dass die Signatur für die "e- Vergabe"
zugelassen ist. Die Bereitstellung einer Signatur durch den von
Ihnen gewählten Anbieter sollte mit einer Lieferzeit von
mindestens 2 Wochen kalkuliert werden.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher und
Signaturen, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline. E-Mail:
zeus-verbindungsstelle@drv-bund.de
Unsere Hotline-Nummer: 030 - 865 84776
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do von 08:00-15:00 Uhr und
Fr. von 08:00-14:00 Uhr
2.) Bieterfragen
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle
über die Vergabeplattform bis zum 02.09.2025/12:00 Uhr einzureichen.
Eine schriftliche Auskunftserteilung hierzu erfolgt voraussichtlich bis zum 08.09.2025.
Später eingehende Bieterfragen können ggf. nicht bzw. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Die Angebotsfrist wird in diesem Fall nicht verlängert (vgl. § 20 Abs. 3 VgV).
3.) Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:
3.1 Bei Vermittlungsagenturen muss der Bieter eine vom Hotel unterschriebene und mit einem Stempel versehene Bestätigung darüber einreichen, dass der Bieter berechtigt ist, die Leistung anzubieten und das Hotel in der Lage ist, die angebotene Leistung zu erbringen.
Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung an den Bieter.
3.2 Weitere Unterlagen und Nachweise können auf Anforderung
der Auftraggeberin nachgefordert werden:
- Handelsregisterauszug des Bieters (nicht älter als 12 Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug GZR 4 für den Bieter (nicht
älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes (bei nachgewiesener Nichtausstellung durch das
Finanzamt ist auch eine Erklärung des Steuerberaters zulässig)
(nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialbeiträge
(nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (nicht älter als 12
Monate)
Die Einreichung einer ULV-Bescheinigung einer zur Ausstellung
berechtigten Einrichtung (nicht älter als 12 Monate) kann
alternativ zur Einreichung einiger der genannten Nachweise
erfolgen. Dabei ist vom Bieter nachzuweisen, welche
Eignungsnachweise durch die Bescheinigung ersetzt werden.
Angaben zur Aktualität bzw. Gültigkeitsdauer der Nachweise
beziehen sich auf den Zeitpunkt des Schlusstermins für die
Abgabe der Angebote.
Der Höchstwert des Vertrages liegt bei 4.240.811,25 EUR
brutto, gem. Urteil EuGH v. 17.06.21 (Rs. C-23/20). Es handelt
sich hier nicht um das geschätzte Auftragsvolumen.