Aufgrund von auslaufenden Mietverträgen für Kaffeevollautomaten plant die Stadtverwaltung Minden einen Anschlussvertrag zu schließen. Die Kaffeevollautomaten sollen angemietet werden und mit einem Wartungsvertrag versehen sein. Die Abnahmen der Maschinen sind an die auslaufenden Verträge der einzelnen Maschinen geknüpft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung von vollautomatischen Kaffeemaschinen - Händler und Hersteller von Kaffeevollautomaten
Referenznummer: 165 2025 Mi
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund von auslaufenden Mietverträgen für Kaffeevollautomaten plant die Stadtverwaltung Minden einen Anschlussvertrag zu schließen. Die...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund von auslaufenden Mietverträgen für Kaffeevollautomaten plant die Stadtverwaltung Minden einen Anschlussvertrag zu schließen. Die Kaffeevollautomaten sollen angemietet werden und mit einem Wartungsvertrag versehen sein. Die Abnahmen der Maschinen sind an die auslaufenden Verträge der einzelnen Maschinen geknüpft.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Kaffeemaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund von auslaufenden Mietverträgen für Kaffeevollautomaten plant die Stadtverwaltung Minden einen Anschlussvertrag zu schließen. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund von auslaufenden Mietverträgen für Kaffeevollautomaten plant die Stadtverwaltung Minden einen Anschlussvertrag zu schließen. Die Kaffeevollautomaten sollen angemietet werden und mit einem Wartungsvertrag versehen sein. Die Abnahmen der Maschinen sind an die auslaufenden Verträge der einzelnen Maschinen geknüpft.
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Ort der Leistung: Minden-Lübbecke🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-08 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-08 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bescheinung über die Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“geforderte Mindeststandards: Eigenerklärung über Insolvenz und Liquidation; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“geforderte Mindeststandards: mindestens 3 Referenznachweise mit den erforderlichen Angaben,die Zahl der in den letzten drei ab-geschlossenen Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
geforderte Mindeststandards: mindestens 3 Referenznachweise mit den erforderlichen Angaben,die Zahl der in den letzten drei ab-geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 99e1d730-abcb-479a-8613-07eb6d7c3030
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Minden-Lübbecke🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514410📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 069-226945 (2025-04-07)