Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Annahme, Sortierung und stoffliche Verwertung von Altpapier
Reference number: 34/25/76.7
Kurze Beschreibung:
“Annahme, Sortierung und stoffliche Verwertung von Altpapier”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN führt für die Beförderung und Behandlung der vom AG angelieferten Mengen des Altpapieres, namentlich die Annahme, die Verwiegung, die Dokumentation,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN führt für die Beförderung und Behandlung der vom AG angelieferten Mengen des Altpapieres, namentlich die Annahme, die Verwiegung, die Dokumentation, den Mengenstromnachweis wme-fact sowie die Sortierung (inkl. Entsorgung der Störstoffe (stofffremde Wertstoffe und Abfälle)) und stoffliche Verwertung einerseits bzw. die Zwischenlagerung und körperliche Übergabe an BdS andererseits gem. den vorliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere Glp. 5 der Leistungsbeschreibung, im Rahmen und im Einklang mit bestehenden gesetzlichen Vorgaben durch.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-02 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 108
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Richtlinie 75/442/EWG und 91/156/EWG bzw. den nationalen Umsetzungen (in Deutschland der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Richtlinie 75/442/EWG und 91/156/EWG bzw. den nationalen Umsetzungen (in Deutschland der Entsorgungsfachbetriebeverordnung-EfbV) für Lagerung, Befördern und Behandlung für die Abfallschlüssel-Nummern nach Abfallverzeichnisverordnung 20 01 01 Papier und Pappe und 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe. Der AN ist verpflichtet, diesen Status für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
aktuell gültige Eichbescheinigung der Waage an der Übergabestelle des AN
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Detaillierte Darstellung des Behandlungsweges bis zum Ende der Abfalleigenschaft des überlassenen Sammelguts. Dieser umfasst neben der Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Detaillierte Darstellung des Behandlungsweges bis zum Ende der Abfalleigenschaft des überlassenen Sammelguts. Dieser umfasst neben der Beschreibung der technischen Anlagen auch die genehmigten Durchsatzmengen in den Sortier- bzw. Behandlungsanlagen sowie die genehmigten Lagermengen an der Übergabestelle. Die für den gesamten Vertragszeitraum vorgesehene Übergabestelle ist mit vollständiger Adresse konkret zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen in Form der in den letzten drei Jahren erbrachten vgl. Auftragsleistungen (jeweils mit Angabe der Leistungsart, der Leistungszeit sowie des AG)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom ArbeitnehmerEntsendegesetz erfasst werden
Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: .08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 138-476865 (2025-07-21)