Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung, einschl. Nachweisführung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Annahme und Verwertung von Altholz (AVV-Nr. 20 01 38)
Reference number: 1000003553
Kurze Beschreibung:
“Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung, einschl. Nachweisführung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die...”
Kurze Beschreibung
Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung, einschl. Nachweisführung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 9
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 9
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz...”
Beschreibung der Beschaffung
Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Behandlungsverfahren (10%, max. 10 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG
Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht
Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf
- Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen)
- Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen)
- Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)”
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 055-177501 (2025-03-18)