Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anschaffung einer Trommelsiebanlage mit zwei Trommelsieben
Reference number: O/VgV/ABIKW/241-25/li
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer Trommelsiebanlage mit zwei Trommelsieben für die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Sortier- und Siebmaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Stück Trommelsiebanlage mit zwei Trommelsieben”
Zusätzliche Informationen:
“Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen...”
Zusätzliche Informationen
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz )
anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen
Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
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Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-24 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
“Anlage zum Formblatt 631
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Formblatt 234 Bieter...”
Anlage zum Formblatt 631
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft
c) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
d) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
(z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
e) eine Referenzliste aus den letzten drei Geschäftsjahren mit 3 geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Vertragslaufzeit und Umsatz. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können.
f) TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
j) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
k) Angabe, ob Liquidation vorliegt
l) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bestbieter vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA
Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln.
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten.
Werden die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA zwingend von der Wertung auszuschließen.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.
Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 176-599989 (2025-09-12)