Anschaffung von Laborcontainern für den Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierte Materialien und chemische und mechanische Verfahrenstechnik am Standort Burghausen
Zur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger Laborkomplex anzuschaffen, der im Wintersemester 2025/2026 (Oktober 2025 bis Februar 2026) in betrieb genommen werden soll. Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei von der Planung bis hin zur schlüsselfertigen Ausführung. Die Erd- und Fundamentarbeiten werden im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligungsgesellschaft mbH Burghausen durchgeführt. Die Gründung des Komplexes ist je nach Bauweise entweder auf Streifenfundamtenten, Kiesfläche oder auf einer Bodenplatte möglich. Zur Erstellung der Gründung ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 21 Kalendertagen nach Auftragsvergabe ein vollständiger Werkplan für die Fundamentierung zu liefern. Die Fundamentierung wird dann nach den Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Es handelt sich um einen überwiegend eingeschossigen Flachdachbau mit Lüftungs- und Klimatisierungsanlage. Gemäß Grundrissplan wird das Gebäude aus Standardmoduln mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75m) konstruiert. Der Verbindungsflur wird aus Standardmodulen mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75 m) konstruiert. Das Gebäude ist durch den AN vollumfänglich nach den im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung erläuterten Vorgaben des AG zu planen, anzuliefern, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Kenndaten Gesamtgebäude: · Außenabmessungen: ca. L 42,0 m x B 15,00 m, überwiegend 1- geschossig · Nutzfläche NF: ca. nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung · Funktionsfläche FF: nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung · Gebäudehöhe: ca. 6,40 m ab OK Fundament (siehe Entwurfsplanung) · Lichte Raumhöhe: EG ca. 2,75 m (eingeschossig) bzw. ca. 5,95 m (zweigeschossig)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anschaffung von Laborcontainern für den Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierte Materialien und chemische und mechanische Verfahrenstechnik am Standort Burghausen
Referenznummer: THR-2025-Lab
Kurze Beschreibung:
“Zur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger...”
Kurze Beschreibung
Zur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger Laborkomplex anzuschaffen, der im Wintersemester 2025/2026 (Oktober 2025 bis Februar 2026) in betrieb genommen werden soll. Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei von der Planung bis hin zur schlüsselfertigen Ausführung.
Die Erd- und Fundamentarbeiten werden im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligungsgesellschaft mbH Burghausen durchgeführt. Die Gründung des Komplexes ist je nach Bauweise entweder auf Streifenfundamtenten, Kiesfläche oder auf einer Bodenplatte möglich. Zur Erstellung der Gründung ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 21 Kalendertagen nach Auftragsvergabe ein vollständiger Werkplan für die Fundamentierung zu liefern. Die Fundamentierung wird dann nach den Vorgaben des Auftragnehmers erstellt.
Es handelt sich um einen überwiegend eingeschossigen Flachdachbau mit Lüftungs- und
Klimatisierungsanlage. Gemäß Grundrissplan wird das Gebäude aus Standardmoduln mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75m) konstruiert. Der Verbindungsflur wird aus Standardmodulen mit
ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75 m) konstruiert. Das Gebäude ist durch den AN vollumfänglich nach den im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung erläuterten Vorgaben des AG zu planen,
anzuliefern, zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Kenndaten Gesamtgebäude:
· Außenabmessungen: ca. L 42,0 m x B 15,00 m, überwiegend 1-
geschossig
· Nutzfläche NF: ca. nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung
· Funktionsfläche FF: nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung
· Gebäudehöhe: ca. 6,40 m ab OK Fundament (siehe Entwurfsplanung)
· Lichte Raumhöhe: EG ca. 2,75 m (eingeschossig) bzw. ca. 5,95 m (zweigeschossig)
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Großcontainer📦 Beschreibung
Interne Kennung: THR-2025-Lab
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Wasserstofftechnologie, biobasierter Materialien und Verfahrenstechnik ist ein überwiegend einstöckiger Laborkomplex anzuschaffen, der im Wintersemester 2025/2026 (Oktober 2025 bis Februar 2026) in betrieb genommen werden soll. Der Leistungsumfang erstreckt sich dabei von der Planung bis hin zur schlüsselfertigen Ausführung.
Die Erd- und Fundamentarbeiten werden im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligungsgesellschaft mbH Burghausen durchgeführt. Die Gründung des Komplexes ist je nach Bauweise entweder auf Streifenfundamtenten, Kiesfläche oder auf einer Bodenplatte möglich. Zur Erstellung der Gründung ist durch den Auftragnehmer innerhalb von 21 Kalendertagen nach Auftragsvergabe ein vollständiger Werkplan für die Fundamentierung zu liefern. Die Fundamentierung wird dann nach den Vorgaben des Auftragnehmers erstellt.
Es handelt sich um einen überwiegend eingeschossigen Flachdachbau mit Lüftungs- und
Klimatisierungsanlage. Gemäß Grundrissplan wird das Gebäude aus Standardmoduln mit ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75m) konstruiert. Der Verbindungsflur wird aus Standardmodulen mit
ca. Abmessungen L 6,00 m x B 3,00 m x H 3,20 m (lichte Innenhöhe >= 2,75 m) konstruiert. Das Gebäude ist durch den AN vollumfänglich nach den im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung erläuterten Vorgaben des AG zu planen,
anzuliefern, zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Kenndaten Gesamtgebäude:
· Außenabmessungen: ca. L 42,0 m x B 15,00 m, überwiegend 1-
geschossig
· Nutzfläche NF: ca. nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung
· Funktionsfläche FF: nach Entwurf und Vorgaben Entwurfsplanung
· Gebäudehöhe: ca. 6,40 m ab OK Fundament (siehe Entwurfsplanung)
· Lichte Raumhöhe: EG ca. 2,75 m (eingeschossig) bzw. ca. 5,95 m (zweigeschossig)
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Der Preis ist bei dieser Vergabe nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Formblättern L 227 sowie L 2270.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 08:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-03-31 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“§ 56 Abs. 3 VgV lautet: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der...”
Zusätzliche Informationen
§ 56 Abs. 3 VgV lautet: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen."
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter weist einen Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter weist einen Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach, soweit er Planungs- und Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre/Jahr: 6 Mio. EURO, netto
Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung // EEE// Eintragung AVPQ
Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
2. Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Mindesthöhe Deckungssumme: für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio EUR
Mindestdeckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3 Mio EUR
Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung // EEE// Eintragung AVPQ
Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis:
Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen bzw. eine Bietergemeinschaft vergeben, das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen bzw. eine Bietergemeinschaft vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung der Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist auch von diesen nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder die Abgabe einer Erklärung über die Eintragung im AVPQ.
Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen:
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe
- Verpflichtungserklärung
- Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags
- Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung entsprechend Eintragung des Bieters bei der Eigenerklärung zur Eignung "Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes"
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt, sh. Formblatt L 214” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den sonstigen Vergabe- und Vertragsunterlagen.” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
bankr-nat
corruption
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es handelt sich um die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB”
“§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (17) “§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach
Nr.6 § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299 a und 299 b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Nr.7 § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
Nr.8 den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 355a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Nr.9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
“§ 123 Abs. 1 Nr. 1GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 Nr. 1GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
“§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
“§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
“§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach
Nr. 3 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Nr. 2 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzielle Mittel in Kenntnis dessen, dass dies finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
“§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach
Nr. 4 § 263 des Strafgesetzbuchs (betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Nr. 5 § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
“§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach
Nr. 10 den §§ 232,232a, Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
“§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
“§ 124 Abs. 1Nr. 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1Nr. 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
“§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
“§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentliches Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Information zu erhalten, durch die es unzulässig Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
“§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
“§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverletzung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch anderer, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
“§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden;
“§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauern mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitgien Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
“§ 123 Abs. 4 Satz 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 4 Satz 1 GWB lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
Nr. 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
“§ 123 Abs. 1 Nr. 1 lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 lautet:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YT6P4QW4T
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YT6P4QW4T
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
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Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 040-127421 (2025-02-25)