Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Dienstleistungen und Leistungen für Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich in 2 Losen: Einen Java Entwickler im Bereich der Neuentwicklung IHV-KABU sowie einen Web Entwickler im Bereich der Neuentwicklung von BayBAS. Leistungsdauer u. Beginn sowie für den Auftraggeber abrufbare Optionen (Verlängerung Laufzeit bzw. Personentage) ist der jeweiligen Losbeschreibung zu entnehmen. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der mögliche Abruf von Optionen findet bei den Arbeitnehmerüberlassungen jeweils unter Einhaltung der im Rahmen des (AÜG) erforderlichen Karenzzeit statt. Die Beteiligung ist sowohl für ein Los als auch für alle Lose möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitnehmerüberlassung IT-Bereich
Referenznummer: O 1080/2025.34-1-19
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Dienstleistungen und Leistungen für Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich in 2...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Dienstleistungen und Leistungen für Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich in 2 Losen: Einen Java Entwickler im Bereich der Neuentwicklung IHV-KABU sowie einen Web Entwickler im Bereich der Neuentwicklung von BayBAS. Leistungsdauer u. Beginn sowie für den Auftraggeber abrufbare Optionen (Verlängerung Laufzeit bzw. Personentage) ist der jeweiligen Losbeschreibung zu entnehmen. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der mögliche Abruf von Optionen findet bei den Arbeitnehmerüberlassungen jeweils unter Einhaltung der im Rahmen des (AÜG) erforderlichen Karenzzeit statt. Die Beteiligung ist sowohl für ein Los als auch für alle Lose möglich.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Java-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Java-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Im Rahmen eines Projekts wird Kassenbuchführungsverfahren (KABU) in Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) integriert. Das Ziel der Neuentwicklung ist die Schaffung eines einheitlichen HKR-Verfahren mit Modulen für die Bereiche Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen für den Freistaat Bayern sein. IHV wird dann sämtliche im staatlichen Haushaltskreislauf anfallenden Tätigkeiten unter einem Dach zusammenfassen. IHV nutzt eine Client-Server-Architektur und verfügt über einen swing-basierten Client. Auf Serverseite werden Messaging-Technologie sowie als Enterprise Java Beans realisierte Dienste genutzt. Der Java Chefentwickler ist Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung des IHV-KABU-Projekts und grds. verantwortlich für die technischen Rahmenbedingungen (z.B. Codestrukturen und Bibliotheken). Das Entwicklungsteam soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Java Entwickler muss bei Bedarf außerdem in der Lage sein bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen. Ein selbstständiges Arbeiten wird an dieser Stelle ebenso wie ein Wissenstransfer von Auftragnehmer zu Auftraggeber vorausgesetzt. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 1 / 2026 zu erfolgen. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 18 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Web-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Web-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Das in der Beihilfeabrechnung beim Landesamt für Finanzen (LfF) eingesetzte Bayerische Beihilfeabrechnungssystem (BayBAS) wurde vor ca. 20 Jahren mit der damals gängigen Technologie Visual Basic 6 (VB6) entwickelt und laufend an fachliche Anforderungen angepasst. Der schwindende Support für VB6 Anwendungen, sowie die immer schwieriger werdende Personalsituation für VB6 Entwickler machen eine Neuentwicklung zwingend notwendig. Um das Verfahren wieder zukunftsfähig gestalten zu können, wurde die Neuentwicklung bereits gestartet. Ziel ist es, die Sachbearbeitung weiterhin mit einer gesetzeskonformen und effizienten Softwarelösung in Form einer modernen Weban-wendung zu unterstützen. Hierbei kommen gängige Webtechnologien wie React und Typescript zum Einsatz. Der Entwickler ist als Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung tätig. Dieser soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art selbständig implementieren sowie beratend als auch federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Mitarbeiter sollte über fundierte Kenntnisse in der Entwicklung mit VB6 verfügen. Zusätzlich sind Erfahrungen in der Programmierung mit JavaScript und TypeScript sowie Kenntnisse in SQL, HTML und CSS erforderlich. Der sichere Umgang mit externen JavaScript-Bibliotheken wird vorausgesetzt. Weiterhin ist ein gutes Verständnis für komplexe Systemarchitekturen und Datenbankdesigns wünschenswert. Der Mitarbeiter sollte in der Lage sein, effizient im Team zu arbeiten und gleichzeitig eigenständig Probleme zu lösen. Analytische Fähigkeiten sowie die Fähigkeit, technische Sachverhalte verständlich zu kommunizieren, sind ebenfalls von Bedeutung. Erfahrung in der eigenständigen Bearbeitung zugeteilter Aufgaben sowie Kenntnisse der Prozesse und Strukturen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil. Idealerweise verfügt der Mitarbeiter über Projekterfahrung im öffentlichen Sektor. Kenntnisse in der Beihilfeabrechnung und ein Grundverständnis der Bayerischen Beihilfeverordnung runden das Profil ab.
Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 1 / 2026 zu erfolgen. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% - 20% erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 102
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit mit Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten) an, die mit dem Auftragsgegenstand (Programierleistungen im Bereich Java Entwicklung (Los 1) oder Web Entwicklung (Los 2)) vergleichbar sind. Beschreiben Sie dabei detailliert Art, Dauer und Umfang der Leistungserbringung. Hinweis: sollten dem Bieter Angaben auf Grund von Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht möglich sein, hat der Bieter von dem jeweiligen öffentlichen oder privaten Empfänger des Referenzprojektes die Einwilligung zur Verwendung der Daten für den konkreten Fall zu erfragen bzw. einzuholen. Sollten Angaben des Bieters zu Referenzen unvollständig oder unklar sein und eine genaue Bewertung und/oder Vergleichbarkeit der Referenz nicht möglich sein, kann dies ggf. zu einer Nichtberücksichtigung der Referenz und möglicherweise zu einem Ausschluss des Angebots führen. Bei Bietergemeinschaften oder bei Einschaltung von Unterauftragnehmern können Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer aufgenommen werden. In diesem Fall ist an geeigneter Stelle anzugeben, welche/s Firma/Unternehmen für den jeweiligen Auftrag verantwortlich war.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Seit wie vielen Jahren ist Ihre Firma / Ihr Unternehmen im Bereich der Softwareentwicklung (auf den Auftragsgegenstand bezogenen Bereich) tätig?”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter vor dem Einsatz die notwendige Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter vor dem Einsatz die notwendige Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben wird (vgl. Anlage A11)?
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter das grundsätzliche Einverständnis zur Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Können Sie zusichern, dass der zum Einsatz kommende Mitarbeiter das grundsätzliche Einverständnis zur Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) erklären wird?
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor:
a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
b) Angabe über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor:
a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt)
d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Können diese Nachweise erbracht werden?
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor:
Schutzerklärung (Scientology-Erklärung)
Kann dieser Nachweis erbracht werden?”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor:
Schutzerklärung (Scientology-Erklärung)
Kann dieser Nachweis erbracht werden?
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A4 vor:
Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A4 vor:
Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation)
Kann dieser Nachweis erbracht werden?
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzt.
“Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse...”
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar.
Bieterfragen können bis zum 27.08.2025 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: 01.08.2025
Hinsichtlich von Ausschlussgründen gelten die Regelungen des § 123 und § 124 GWB sowie des § 47 Abs. 1 und § 57 VgV.
Betreffend der Nr. 5.1.12 / Nachforderung von Unterlagen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben dem Angebot unbedingt vollständig bei. Alle geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben, sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg entscheidet im eigenen Ermessen, ob es von der Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird. Ein Rechtsanspruch der Bieter auf die Möglichkeit der Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: da028ab2-f82b-4c6c-a8ff-63ca89b2ae47
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 147-506887 (2025-08-01)