Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zur Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus (BZA und AZA)

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischenlager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Personal Schicht AZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Herbst 2025 geplant. Es handelt sich um eine mögliche monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt. Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 -14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von: Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr EqualPay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zur Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus (BZA und AZA)
Referenznummer: 007/10156607
Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischenlager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Personal Schicht AZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Herbst 2025 geplant. Es handelt sich um eine mögliche monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt. Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 -14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von: Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr EqualPay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 007/10156607
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist. Das einzusetzende Personal muss über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) verfügen. Sofern diese nicht vorhanden ist, ist der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal verpflichtet, diese nach Auftragserteilung zu erlangen. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch die BGZ beantragt. Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Das BZA / AZA befindet sich in einem Kontrollbereich nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Es ist ausschließlich strahlenexponiertes Personal der Kategorie A mit einem gültigen Strahlenpass einzusetzen. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ abzuschließen.
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Postanschrift: Ammeln 59
Postleitzahl: 48683
Stadt: Ahaus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Borken 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Vergabekriterien
Kriterium: Preis 100%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist. Das einzusetzende Personal muss über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) verfügen. Sofern diese nicht vorhanden ist, ist der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal verpflichtet, diese nach Auftragserteilung zu erlangen. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch die BGZ beantragt. Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Das BZA / AZA befindet sich in einem Kontrollbereich nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Es ist ausschließlich strahlenexponiertes Personal der Kategorie A mit einem gültigen Strahlenpass einzusetzen. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ abzuschließen.
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Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die Einbindung von Unterauftragnehmern, die wesentliche Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen erbringen sollen (Überlassung von Arbeitnehmern), ist nicht zugelassen. Der Bieter ist verpflichtet, nur eigenes festangestelltes Personal zu überlassen. Andernfalls käme es zu einem Ketten-, Zwischen- bzw. Weiterverleih von Arbeitnehmern, der nicht zulässig ist. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVISID-Nr.: E61658748 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Dieseist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber oder Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E61658748 einzureichen
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-08-21 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die Einbindung von Unterauftragnehmern, die wesentliche Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen erbringen sollen (Überlassung von Arbeitnehmern), ist nicht zugelassen. Der Bieter ist verpflichtet, nur eigenes festangestelltes Personal zu überlassen. Andernfalls käme es zu einem Ketten-, Zwischen- bzw. Weiterverleih von Arbeitnehmern, der nicht zulässig ist. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVISID-Nr.: E61658748 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Dieseist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber oder Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E61658748 einzureichen
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-15 16:00:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Zusätzliche Informationen: Fehlende Nachweise und Erklärungen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Beschreibung:
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist. Das einzusetzende Personal muss über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) verfügen. Sofern diese nicht vorhanden ist, ist der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal verpflichtet, diese nach Auftragserteilung zu erlangen. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch die BGZ beantragt. Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz: Das BZA / AZA befindet sich in einem Kontrollbereich nach § 25 StrlSchG. Es ist ausschließlich strahlenexponiertes Personal der Katergorie A mit einem gültigen Strahlenpass einzusetzen. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ abzuschließen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen gemäß Anlage 7 Eigenerklärung des Bewerbers zu Russland gem. Anlage 6 Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt). (Ausschlusskriterium) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, gemäß Anlage 9 Eigenerklärung (Anlage 10) über den Abschluss einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall: - Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR - Sonstige Schäden: 2 000 000 EUR Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist Angaben zur Personalstärke, Anzahl der Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und deren Berufserfahrung gemäß Anlage 9 Referenzliste gemäß Anlage 8 Referenzen, mit mindestens drei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen der letzten 5 Jahre bezogen auf die Qualifikationsprofile
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Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttauftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist. Das einzusetzende Personal muss über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) verfügen. Sofern diese nicht vorhanden ist, ist der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal verpflichtet, diese nach Auftragserteilung zu erlangen. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch die BGZ beantragt. Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz: Das BZA / AZA befindet sich in einem Kontrollbereich nach § 25 StrlSchG. Es ist ausschließlich strahlenexponiertes Personal der Katergorie A mit einem gültigen Strahlenpass einzusetzen. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ abzuschließen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE311803096
Postanschrift: Frohnhauser Str. 50
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bgz.de 📧
Telefon: 0049 201 27961674 📞
Fax: 0049 201 279621674 📠
URL: https://bgz.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bgz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61658748 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61658748 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0049 228 94990 📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - § 160 Abs. 3 GWB „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 137-475339 (2025-07-17)