Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zur Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus (BZA und AZA)
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischenlager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Personal Schicht AZA: Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3 Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4 Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Herbst 2025 geplant. Es handelt sich um eine mögliche monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt. Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 -14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von: Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr EqualPay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zur Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus (BZA und AZA)
Referenznummer: 007/10156607
Kurze Beschreibung:
“Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für...”
Kurze Beschreibung
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischenlager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden
Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA:
Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4
Personal Schicht AZA:
Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4
Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Herbst 2025 geplant. Es handelt sich um eine mögliche monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt. Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 -14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von:
Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr
Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr
EqualPay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf
Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für...”
Beschreibung der Beschaffung
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischenlager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden
Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können. Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt. Personal Schicht BZA:
Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4
Personal Schicht AZA:
Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4
Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Herbst 2025 geplant. Es handelt sich um eine mögliche monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt. Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 -14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von:
Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr
Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr
EqualPay Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers. Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf
Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist. Das einzusetzende Personal muss über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) verfügen. Sofern diese nicht vorhanden ist, ist der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal verpflichtet, diese nach Auftragserteilung zu erlangen. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch die BGZ beantragt.
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Das BZA / AZA befindet sich in einem Kontrollbereich nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Es ist ausschließlich
strahlenexponiertes Personal der Kategorie A mit einem gültigen Strahlenpass einzusetzen. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ abzuschließen.
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Ort der Leistung: Borken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate” Vergabekriterien
Kriterium:
“Preis 100%” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die Einbindung von Unterauftragnehmern, die wesentliche Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen erbringen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die Einbindung von Unterauftragnehmern, die wesentliche Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen erbringen sollen (Überlassung von Arbeitnehmern), ist nicht
zugelassen. Der Bieter ist verpflichtet, nur eigenes festangestelltes Personal zu überlassen. Andernfalls käme es zu einem Ketten-, Zwischen- bzw. Weiterverleih von Arbeitnehmern, der nicht zulässig ist. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVISID-Nr.: E61658748 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Dieseist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber oder Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport
verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E61658748 einzureichen
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen gemäß Anlage 7
Eigenerklärung des Bewerbers zu Russland gem. Anlage 6
Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt). (Ausschlusskriterium)
Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt)
ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu
vergebenen Leistungen vergleichbar sind, gemäß Anlage 9
Eigenerklärung (Anlage 10) über den Abschluss einer über die gesamte Vertragslaufzeit
gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall: - Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR - Sonstige Schäden: 2 000 000 EUR
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist
Angaben zur Personalstärke, Anzahl der Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und deren
Berufserfahrung gemäß Anlage 9
Referenzliste gemäß Anlage 8 Referenzen, mit mindestens drei mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbaren Referenzen der letzten 5 Jahre bezogen auf die Qualifikationsprofile
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttauftragssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung: Das BZA / AZA befindet sich in einem kerntechnischen Bereich, für den eine Zutrittsgenehmigung erforderlich ist. Das einzusetzende Personal muss
über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) verfügen. Sofern diese nicht vorhanden ist, ist der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal verpflichtet, diese nach Auftragserteilung zu erlangen.
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch die BGZ beantragt. Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz: Das BZA / AZA befindet sich in einem
Kontrollbereich nach § 25 StrlSchG. Es ist ausschließlich strahlenexponiertes Personal der Katergorie A mit einem gültigen Strahlenpass einzusetzen. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ abzuschließen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE311803096
Postanschrift: Frohnhauser Str. 50
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bgz.de📧
Telefon: 0049 201 27961674📞
Fax: 0049 201 279621674 📠
URL: https://bgz.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bgz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61658748🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61658748🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0049 228 94990📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0049 228 94990📞
Fax: 0049 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
- § 160 Abs. 3 GWB
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 137-475339 (2025-07-17)