Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Gegenstand der Maßnahme ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für eLb
Referenznummer: 843-AMDL-2026-001
Kurze Beschreibung:
Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Gegenstand der Maßnahme ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden.
Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Gegenstand der Maßnahme ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Diese Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abzielen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden. Zur Zielerreichung ist es erforderlich, dass regionalspezifische Vernetzungen zu kommunalen und anderen Netzwerkpartnern (z. B. Schuldnerberatungen, Kitas, Kindergärten, Horte, Mittagsbetreuungen etc.) bestehen. Darüber hinaus sind lokale Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern notwendig. Zu den Teilnehmenden dieser Maßnahme gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne gesicherte Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Daneben können auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit geringen Deutschsprachkenntnissen an dieser Maßnahme teilnehmen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen und geringe Deutschsprachkenntnisse verfügen sind hierfür ebenfalls zugelassen. Besonderheit: Darüber hinaus gehören zu den Teilnehmenden dieser Maßnahme auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB II fallen. Die Besonderheiten dieser Zielgruppe gilt es zu beachten. Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmenden wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt zwölf Monate. Die individuelle Teilnahmedauer kann bei Bedarf einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Maßnahme setzt sich aus Einzelcoachings (intensive Einzelberatung) und Gruppencoachings (Gruppenaktivitäten / Gruppenworkshops) zusammen, die alle Aktivitäten umfassen, um die Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Für jede teilnehmende Person ist ein Einzelcoaching in der Woche und zwei Gruppencoachings im Monat anzusetzen. Sowohl ein Einzelcoaching als auch ein Gruppencoaching entspricht durchschnittlich 60 Minuten.
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Diese Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abzielen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden. Zur Zielerreichung ist es erforderlich, dass regionalspezifische Vernetzungen zu kommunalen und anderen Netzwerkpartnern (z. B. Schuldnerberatungen, Kitas, Kindergärten, Horte, Mittagsbetreuungen etc.) bestehen. Darüber hinaus sind lokale Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern notwendig. Zu den Teilnehmenden dieser Maßnahme gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne gesicherte Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Daneben können auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit geringen Deutschsprachkenntnissen an dieser Maßnahme teilnehmen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen und geringe Deutschsprachkenntnisse verfügen sind hierfür ebenfalls zugelassen. Besonderheit: Darüber hinaus gehören zu den Teilnehmenden dieser Maßnahme auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB II fallen. Die Besonderheiten dieser Zielgruppe gilt es zu beachten. Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmenden wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt zwölf Monate. Die individuelle Teilnahmedauer kann bei Bedarf einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Maßnahme setzt sich aus Einzelcoachings (intensive Einzelberatung) und Gruppencoachings (Gruppenaktivitäten / Gruppenworkshops) zusammen, die alle Aktivitäten umfassen, um die Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Für jede teilnehmende Person ist ein Einzelcoaching in der Woche und zwei Gruppencoachings im Monat anzusetzen. Sowohl ein Einzelcoaching als auch ein Gruppencoaching entspricht durchschnittlich 60 Minuten.
Gefördertes soziales Ziel: Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 5
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Reguläre Vertragslaufzeit: 01. April 2026 – 31. März 2027
1. Option: 01. April 2027 – 31. März 2028
2. Option: 01. April 2028 – 31. März 2029
3. Option: 01. April 2029 – 31. März 2030
4. Option: 01. April 2030 – 31. März 2031
5. Option: 01. April 2031 – 31. März 2032
Reguläre Vertragslaufzeit: 01. April 2026 – 31. März 2027
1. Option: 01. April 2027 – 31. März 2028
2. Option: 01. April 2028 – 31. März 2029
3. Option: 01. April 2029 – 31. März 2030
4. Option: 01. April 2030 – 31. März 2031
5. Option: 01. April 2031 – 31. März 2032
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
25
10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-07 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-07 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter haben mindestens eine vergleichbare Referenz vorweisen, aus denen sich nachgewiesene Erfahrungen ergeben. Referenzen sind vergleichbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Leistung: Konzeption und Durchführung eines Projektes nach dem § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zur dauerhaften Arbeitsmarkintegration.
- Zielgruppe: erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
- Projektlaufzeit: mindestens zwei Jahre.
- Zeitraum: Beauftragung der Leistung (Vertragsschluss) in den Jahren 2021 – dato.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben mindestens eine vergleichbare Referenz vorweisen, aus denen sich nachgewiesene Erfahrungen ergeben. Referenzen sind vergleichbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Leistung: Konzeption und Durchführung eines Projektes nach dem § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zur dauerhaften Arbeitsmarkintegration.
- Zielgruppe: erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
- Projektlaufzeit: mindestens zwei Jahre.
- Zeitraum: Beauftragung der Leistung (Vertragsschluss) in den Jahren 2021 – dato.
Der Bewerber hat über eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß, fristgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu leisten. Es ist mindestens ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber hat über eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß, fristgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu leisten. Es ist mindestens ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beim Jobcoach wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Der Jobcoach muss über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Praktika während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten zur Hälfte als Berufserfahrung.
Bei den Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / -arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder ein vergleichbarer akademischer Abschluss (z. B. BA Soziologie und Psychologie, BA Erziehungswissenschaften, BA Bildungswissenschaften, BA Sozialwissenschaften, u. a.) erwartet. Mindestens Bachelor → alternativ Diplom, Master oder Magister Artium. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung BA (z. B. staatliche Anerkennung) vorliegt. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Jugend- / Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,
- Grundlagen Psychologie,
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik,
- Förderpädagogik,
- Kommunikation und Gesprächsführung,
- Medienpädagogik.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei den Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / -arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder ein vergleichbarer akademischer Abschluss (z. B. BA Soziologie und Psychologie, BA Erziehungswissenschaften, BA Bildungswissenschaften, BA Sozialwissenschaften, u. a.) erwartet. Mindestens Bachelor → alternativ Diplom, Master oder Magister Artium. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung BA (z. B. staatliche Anerkennung) vorliegt. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Jugend- / Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,
- Grundlagen Psychologie,
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik,
- Förderpädagogik,
- Kommunikation und Gesprächsführung,
- Medienpädagogik.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Durchführung der Maßnahme sind geeignete Räumlichkeiten inkl. PC-Ausstattung während der gesamten Vertragsdauer in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung (sowohl für Einzel- als auch für Gruppencoachings) durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Teilnehmendenzahl dieser Gruppenveranstaltungen liegt bei maximal zehn Teilnehmenden. Somit sind die Gruppenräumlichkeiten für das Bewerbungstraining in Form von Gruppencoachings mit zehn PC-Arbeitsplätzen auszustatten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Durchführung der Maßnahme sind geeignete Räumlichkeiten inkl. PC-Ausstattung während der gesamten Vertragsdauer in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung (sowohl für Einzel- als auch für Gruppencoachings) durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Teilnehmendenzahl dieser Gruppenveranstaltungen liegt bei maximal zehn Teilnehmenden. Somit sind die Gruppenräumlichkeiten für das Bewerbungstraining in Form von Gruppencoachings mit zehn PC-Arbeitsplätzen auszustatten.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 1827b3fc-3843-4cd9-951f-5b3369dbac20
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 224-769572 (2025-11-18)