Arbeitsmedizinische Betreuung der Landesbediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Rahmenvereinbarung, Laufzeit 2026-2031
Umsetzung der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 iVm ArbmedVV im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen, wobei der Betreuungsumfang auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, wobei für kleinere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sonderregelungen gelten. Die Vorschrift zielt auf eine bedarfsorientierte, flexible und transparente Betreuung ab, die den individuellen Anforderungen der Betriebe entspricht. In Verbindung mit der ArbmedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt sie auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, wobei die Grundbetreuung kollektive Beratungen umfasst, während individuelle Vorsorgeuntersuchungen zur betriebsspezifischen Betreuung gehören. Die DGUV Vorschrift 2 wurde kürzlich überarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2025 in einer aktualisierten Version in Kraft treten, um die betriebliche Betreuung weiter zu verbessern. ca. 24.000 Bedienstete ca. 850 Dienststellen Nähere Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Datei 06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung der Landesbediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Rahmenvereinbarung, Laufzeit 2026-2031
Referenznummer: 1020-17-6102/11
Kurze Beschreibung:
“Umsetzung der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 iVm ArbmedVV im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die...”
Kurze Beschreibung
Umsetzung der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 iVm ArbmedVV im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen, wobei der Betreuungsumfang auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, wobei für kleinere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sonderregelungen gelten. Die Vorschrift zielt auf eine bedarfsorientierte, flexible und transparente Betreuung ab, die den individuellen Anforderungen der Betriebe entspricht. In Verbindung mit der ArbmedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt sie auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, wobei die Grundbetreuung kollektive Beratungen umfasst, während individuelle Vorsorgeuntersuchungen zur betriebsspezifischen Betreuung gehören. Die DGUV Vorschrift 2 wurde kürzlich überarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2025 in einer aktualisierten Version in Kraft treten, um die betriebliche Betreuung weiter zu verbessern.
ca. 24.000 Bedienstete
ca. 850 Dienststellen
Nähere Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Datei 06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6928044.91 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Umsetzung der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 iVm ArbmedVV im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Umsetzung der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 iVm ArbmedVV im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen, wobei der Betreuungsumfang auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, wobei für kleinere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sonderregelungen gelten. Die Vorschrift zielt auf eine bedarfsorientierte, flexible und transparente Betreuung ab, die den individuellen Anforderungen der Betriebe entspricht. In Verbindung mit der ArbmedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt sie auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, wobei die Grundbetreuung kollektive Beratungen umfasst, während individuelle Vorsorgeuntersuchungen zur betriebsspezifischen Betreuung gehören. Die DGUV Vorschrift 2 wurde kürzlich überarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2025 in einer aktualisierten Version in Kraft treten, um die betriebliche Betreuung weiter zu verbessern.
ca. 24.000 Bedienstete
ca. 850 Dienststellen
Nähere Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Datei 06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
850 Dienststellen in Thüringen aus dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Alle Erfüllungsorte sind in der Datei 15_V1_Anlage_Dienststellenverzeichnis.pdf aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-15 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fachkunde Betriebsärzt*innen
Berechtigung der als Betriebsarzt vorgesehenen Personen, den ärztlichen Beruf auszuüben und Angaben über die erforderliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkunde Betriebsärzt*innen
Berechtigung der als Betriebsarzt vorgesehenen Personen, den ärztlichen Beruf auszuüben und Angaben über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde zur Erfüllung der in Punkt 2 der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben sowie die zwingend vorhandenen Fähigkeiten sich in deutscher Sprache in Wort und Schrift verständigen zu können (mindestens Sprachlevel B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Hinweis:
Dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist vor Tätigwerden eines Betriebsarztes in den Dienststellen des Freistaats zwingend die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde nachzuweisen.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde kann bei Ärzten als gegeben angesehen werden, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,
a) die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder
b) die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass die eingesetzten Ärzt*innen eine gültige Approbationsurkunde besitzt/besitzen.
Die fachliche Eignung ist durch das formlose Vorlegen der fachlichen Abschlüsse nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Gleiches gilt für den Nachweis des Sprachlevels.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fachkunde Psychologie
Die Fachkunde für den Bereich arbeitspsychologische Beratung und Betreuung wird z. B. durch ein abgeschlossenes universitäres Studium...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkunde Psychologie
Die Fachkunde für den Bereich arbeitspsychologische Beratung und Betreuung wird z. B. durch ein abgeschlossenes universitäres Studium der Psychologie und DGSv-zertifizierte Qualifikation zur Supervisor*in oder abgeschlossene Weiterbildung zur Systemischen Berater*in nachgewiesen.
Die eingesetzten Personen müssen zwingend die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Sprachlevel B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Die fachliche Eignung ist durch das formlose Vorlegen der fachlichen Abschlüsse nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Gleiches gilt für den Nachweis des Sprachlevels.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zuverlässigkeit
Durch Vorlage folgender Unterlagen hat der Bieter seine Zuverlässigkeit nachzuweisen:
a) Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zuverlässigkeit
Durch Vorlage folgender Unterlagen hat der Bieter seine Zuverlässigkeit nachzuweisen:
a) Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger (fehlende Mitgliedschaft ist Ausschlussgrund gemäß § 42 VgV)
b) Vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro pauschal jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall je Versicherungsjahr bereits besteht bzw. eine Verpflichtungserklärung, bei Zuschlag eine entsprechende Versicherung abzuschließen (fehlender Nachweis bzw. fehlende Erklärung ist Ausschlussgrund gemäß §§ 42, 45 VgV) (22_V1_Formular_Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung.pdf)
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Leistungsfähigkeit
a) Leistungsvolumen pro Jahr (nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte in Bezug auf Einsatzstunden – ausreichendes medizinisches...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit
a) Leistungsvolumen pro Jahr (nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte in Bezug auf Einsatzstunden – ausreichendes medizinisches Assistenzpersonal).
b) geplante Absicherung der betriebsärztlichen Betreuung nach Punkt 2 der Leistungsbeschreibung (06_V1_Anlage_Leistungsbeschreibung.pdf) (z. B. vorhandene oder geplante Betreuungszentren bzw. Kooperationspraxen und der damit verbundenen Erreichbarkeit).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich wenigstens ein Versorgungszentrum in Thüringen einzurichten bzw. vorzuweisen.
Der Auftragnehmer beabsichtigt mindestens ein weiteres Versorgungszentrum in Thüringen aufzubauen; alternativ Vereinbarungen mit regionalen Kooperationspraxen zur Leistungserfüllung zu schließen.
c) Ausstattung allgemein (Einrichtungen, Geräte, Räume, Hilfspersonal etc.)
d) Ausstattung mit medizinischen Geräten und technischen Hilfsmitteln (moderne Leistungsberichterstattung, Probandendatenbank).
e) Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen.
Die Bieterdarstellung dient der Vergabestelle zur Bewertung und Beurteilung der Eignung des Bieters hinsichtlich einer vertragskonformen Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistung.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat. Mit dem Angebot ist die Eintragung durch Eigenerklärung zu bestätigen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung die entsprechende Bescheinigung abgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: T:49361 57332 1254
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Nationale Registrierungsnummer: 16900401-0001-63
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelleagr4@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 111-380893 (2025-06-11)