Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge der Studierenden des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge der Studierenden des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge der Studierenden des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg
Referenznummer: 2025-VK-0018
Kurze Beschreibung:
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge der Studierenden des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-VK-0018
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung der Studierenden des Fachbereichs Medizin sind frühestens ab dem 01.01.2026, spätestens jedoch ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2027 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) in der Fassung Stand Juli 2019 arbeitsmedizinische Dienstleistungen zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (30.09.2027) in Schriftform gekündigt wird. Bei der Angabe der Studierenden handelt es sich um ca. 600 Studierende pro Jahr, d.h. 1200 Studierende für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Marburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Marburg-Biedenkopf 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung der Studierenden des Fachbereichs Medizin sind frühestens ab dem 01.01.2026, spätestens jedoch ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2027 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) in der Fassung Stand Juli 2019 arbeitsmedizinische Dienstleistungen zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (30.09.2027) in Schriftform gekündigt wird. Bei der Angabe der Studierenden handelt es sich um ca. 600 Studierende pro Jahr, d.h. 1200 Studierende für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-21 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-21 08:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-21 08:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Bieter/Bewerber
Ausschlussgründe (schwere Verfehlungen) - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft gem. § 17 Abs. 7 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt anfordern.
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Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz - Bitte geben Sie die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei vergangenen Kalenderjahren an, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen / Betreuungsumfang - Nachweis zur Erfüllung des Betreuungsumfangs: Der Bieter kann belegen, dass er in den zurückliegenden Jahren einen arbeitsmedizinischen Betreuungsumfang in entsprechendem Auftragsvolumen geleistet hat und fähig ist, das geforderte Auftragsvolumen ab dem ersten Vertragsjahr zu erbringen. Er fügt dem Angebot einen entsprechenden Nachweis bei, aus dem die Anzahl der betriebsärztlich betreuten Personen der letzten 5 Jahre hervorgeht.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Arbeitskräfte - Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten betrug:
Steuern, Abgaben, gesetzliche Sozialversicherung - Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung - Bitte bestätigen Sie, dass Sie dem Angebot einen Nachweis für eine aktuell bestehende, marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der Deckungssummen beigefügt haben.
Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Verpflichtungserklärung Tariftreue
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für jede Hochschule ist ein betreuender Betriebsarzt / eine betreuende Betriebsärztin namentlich anzugeben. Vorausgesetzt werden ein Studium der Humanmedizin mit Approbation und der Erwerb der beruflichen Qualifikation zum Führen der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" gemäß § 3 DGUV Vorschrift 2 sowie § 7 ArbMedVV. Namentlich benannte Betriebsärzte /Betriebsärztinnen sind der deutschen Sprache mächtig (Muttersprachler oder mindestens C1-Niveau). Der namentlich genannte Betriebsarzt/die namentlich benannte Betriebsärztin verfügt über die o.g. arbeitsmedizinische Fachkunde und über eine mehrjährige Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung von universitären und wissenschaftlichen Einrichtungen, die Umgang mit Biostoffen und Gefahrstoffen haben. Entsprechende Zeugnisse, Urkunden und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Siehe Anlage "Nachweise zur Fachkunde".
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlungen gem. § 17 Abs. 2 HVTG: 1. Sachverhalte, die nach § 2 des Wettbe- werbsregistergesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), in das Wettbewerbsregister einzu- tragen sind, 2. Sachverhalte, die nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 8 und 9 des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen zu einem Aus- schluss von der Teilnahme an einem Ver- gabeverfahren führen können, 3. Sachverhalte, die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag führen sollen, sowie 4. Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes und § 21 Abs. 1 und 2 des Mindest- lohngesetzes, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro geahndet worden sind.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Philipps-Universität Marburg
Nationale Registrierungsnummer: DE112590692
Postanschrift: Baldingerstraße
Postleitzahl: 35043
Postort: Marburg
Region: Marburg-Biedenkopf 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ekvkfb20@uni-marburg.de 📧
Telefon: +49123 📞
URL: https://www.uni-marburg.de/de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDFYTAUDTZXV/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDFYTAUDTZXV 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDFYTAUDTZXV 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDFYTAUDTZXV# Bitte lesen Sie die beigefügten Bewerbungsbedingungen, diese enthalten wichtige Hinweise für das Vergabeverfahren. Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das im Menüpunkt "Angebote" erreichbare VMP-Bieter-Tool ab, nur auf diesem Weg eingereichte Angebote erfüllen die Anforderungen gem. §§ 9 ff. VgV bzgl. elektronischer Angebote. Bitte geben Sie in Ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen oder AGB an. Bitte geben Sie keine eigenen Zahlungsbedingungen an, auch wenn dies bei der Abgabe des Angebots im Bietertool möglich ist. Für alle Bieter gelten ausschließlich die einheitlichen Vertragsbedingungen der Philipps-Universität Marburg, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Vorgabe oder der Verweis auf eigene Vertragsbedingungen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Bei Unklarheiten, Bewerber- / Bieterfragen Die Bewerber / Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download / Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, hat der Bewerber / Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Nach einer freiwilligen Registrierung auf www.dtvp.de als Interessent werden Anbieter über Änderungen der Angebotsunterlagen oder Antworten auf Bewerber- / Bieterfragen automatisch informiert. Eine gesonderte Mitteilung für nicht registrierte Interessenten erfolgt nicht. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bewerbers / Bieters, sich im Verlaufe des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform eingestellte Fragen, Antworten, Ergänzungen und Änderungen zu informieren. Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das im Menüpunkt "Angebote" erreichbare Bieter-Tool ab. Kommunikation Sämtliche Kommunikation erfolgt ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform. Andere Kommunikationswege sind nicht zugelassen. Elektronische Einreichung von Angeboten: https://www.dtvp.de/Center/. Bei technischen Problemen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an: htttps://support.cosinex.de/unternehmen/. Preisangaben: Die Angabe der Preise erfolgt ausschließlich in den Unterlagen "Preisangabe_Leistungsverzeichnis.xlsx" und "CSX 31a - Leistungsbeschreibung_Preisblatt.pdf", sowie im Bietercockpit.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Eine Rüge muss innerhalb von 10 Tagen ab Erkennen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften erfolgen. Ein Nachprüfungsverfahren kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeleitet werden. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabeplattform DTVP Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 178-608901 (2025-09-16)