Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach § 6 ASiG, betriebsärztliche Betreuung (Betriebsarzt) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach §§ 3, 4 ASiG des Gesetzes für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und brandschutztechnische Betreuung (Brandschutzbeauftragter) sowie Gefahrgutbeauftragung nach § 8 GbV
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Brandschutz und Gefahrgut
Referenznummer: 5/25-ASi/S/Z
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach § 6 ASiG, betriebsärztliche Betreuung...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach § 6 ASiG, betriebsärztliche Betreuung (Betriebsarzt) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach §§ 3, 4 ASiG des Gesetzes für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und brandschutztechnische Betreuung (Brandschutzbeauftragter) sowie Gefahrgutbeauftragung nach § 8 GbV
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ZSW als Forschungseinrichtung benötigt eine Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ZSW als Forschungseinrichtung benötigt eine Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach § 6 ASiG, betriebsärztliche Betreuung (Betriebsarzt) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach §§ 3, 4 ASiG des Gesetzes für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und brandschutztechnische Betreuung (Brandschutzbeauftragter) sowie einen Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV für die beiden Standorte Stuttgart und Ulm.
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Allgemeiner Jahresumsatz - siehe EEE”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - siehe EEE”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: fa30a03b-474d-4b32-ae6c-a30584b4d219
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 163-557732 (2025-08-26)