Zu erbringende Leistung Benötigt wird die Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu diesem Zweck wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeber Leistungen abruft. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitssicherheit
Referenznummer: RE 2025.51
Kurze Beschreibung:
“Zu erbringende Leistung Benötigt wird die Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu diesem Zweck wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen....”
Kurze Beschreibung
Zu erbringende Leistung Benötigt wird die Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu diesem Zweck wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeber Leistungen abruft. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang 3.4.1 Umfang der Grundbetreuung Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist der Auftraggeber in die...”
Beschreibung der Beschaffung
3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang 3.4.1 Umfang der Grundbetreuung Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist der Auftraggeber in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte Klarstellung: Ausgeschrieben wird hier lediglich die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen. Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf: Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687 Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63 Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80 Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl: 774,5. Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang: Arbeitssicherheit in der Grundbetreuung 0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert) Für den Fall, dass der Schätzwert nach DGUV V2 nicht ausreicht, wird folgende Höchstabnahmemenge festgelegt: 2 x 232,35 Std. = 464,7 Std. pro Jahr (Höchstmenge) 464,7 Std. x 3 Jahre = 1.394,1 Std. für die gesamte Vertragsdauer 3.4.2 Umfang der betriebsspezifischen Betreuung Für die betriebsspezifische Betreuung wurde in der Vergangenheit entsprechend der notwendigen Handlungsfeldern ein Aufwand von rund 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geleistet. Es werden jedoch jährlich maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die jährlich in Anspruch genommene Höchstabnahmemenge kann variieren und muss nicht starr im Rahmen der Grundbetreuungszeit 464,7 Std. bzw. in der betriebsspezifischen Betreuung 400 maximal betragen, solange die Gesamthöchstabnahmemenge von 1.394,1 Std für die Grundbetreuung bzw. 1.200 Std für die betriebsspezifische Betreuung für die gesamte Vertragslaufzeit nicht überschritten wird. 3.5 Leistungsgegenstand Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.5.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. 3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss zwischen Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat sowie Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbart. Unter betriebsspezifischer Betreuung fällt u.a. auch: - Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren. - Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen. - Mobiles Arbeiten / Homeoffice - Psychische Belastungen - Arbeitszeiten - Angebots- oder Wunschvorsorgen - Besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche / Auszubildende, ...) - Wiedereingliederung / BEM - Sicherheit im Kundenverkehr - Notfallmaßnahmen - Demographischer Wandel - Gesundheitsmanagement - Einrichtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten sowie deren Veränderung (auch ArbStättV sowohl jetzt als auch bei neuer Liegenschaft) - Beschaffung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) - Veränderung betrieblicher Abläufe - Integration in die Führungsstruktur und Aufbau einer geeigneten Organisation (über die Grundbetreuung hinaus) (Grundbetreuung = "am Laufen halten", aber derzeit erstmal Aufbau in der betriebsspezifischen Betreuung nach GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-12 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht (nachzuweisen durch Ver-sicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.2.2 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.2.2 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor-zulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.3.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.3.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (Anlage 02a), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.3.1.2 Dritte (nur bei Einsatz von Dritten vorzulegen) Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernver-bundenen Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.3.1.2 Dritte (nur bei Einsatz von Dritten vorzulegen) Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernver-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Um-ständen als Unteraufträge vergeben werden (Anlage 02a, 07 und 07a).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.4.1 Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.4.1 Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (nachzuweisen durch Registerauszug & Anlage 02a).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.4.5 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.4.5 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 3 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei ei-nem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf unter namentlicher Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12.4.2 Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.4.2 Angaben zum Unternehmen Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) bezogen auf die geforderte Leistung (Anlage 02a). 12.4.3 Ansprechpartner / Stellvertreter Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie Bestätigung, dass Ansprechpartner und Stellvertreter während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) jederzeit telefonisch zu erreichen sind und Reaktionszeiten von max. vier Stunden an Werktagen eingehalten werden. (Anlage 02a). 12.4.4 Preisblatt/Preisangabe Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02b der Vergabeunterlagen). Für Wegzeiten und sonstige Auslagen wird keine Vergütung entrichtet. 12.4.6 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen). 12.4.7 Bestätigung KMU/Großunternehmen Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 12.4.8 Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen ge-gen die russische Föderation (Anlage 08) einzureichen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64MDMQ#
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64MDMQ#
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 41311-53306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 219-754616 (2025-11-11)