Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Gemeinde Unterhaching
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.
Wer? Wie?- • Architekturentwurf › Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen › Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-12-19 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-01-13 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112077.77 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Geschätzter Wert ohne MwSt: 95622.37 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
📦
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 82008
Stadt: Unterhaching
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-30 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Objektplanung Freianlagen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16455.40 EUR 💰
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-13 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Unterhaching
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 82008
Postort: Unterhaching
Region: München, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachbereich Tiefbau
E-Mail: tiefbau@unterhaching.de 📧
Telefon: +49 89 665-510 📞
Fax: +49 89 66551-166 📠
URL: https://www.unterhaching.de/willkommen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB 🌏
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-859061 (2025-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Referenznummer:
GUH100.0003_Hachinger Bach
Kurze Beschreibung:
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112077.77 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Geschätzter Wert ohne MwSt: 95622.37 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 - Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025 (Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage 7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom 24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage 915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.
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#Besonders auch geeignet für:freelance#
Bedingungen für den Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
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Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 82008
Stadt: Unterhaching
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-30 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); -- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). - Leistungsstufe 2: -- Bauoberleitung (Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_01) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 1 und / oder Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: Objektplanung Freianlagen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16455.40 EUR 💰
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); -- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). - Leistungsstufe 2: -- Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Leistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs werden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens beschafft, weil dringliche Gründe vorliegen. Die Dringlichkeit liegt hier vor, weil eine Durchführung des Verfahrens mit den üblichen Fristen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen würde, die den planmäßigen Fortgang des Projekts gefährden. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem baulichen Zustand der bestehenden Ufermauerbefestigung. In mehreren Abschnitten weist diese erhebliche Schäden auf, die eine akute Gefahr des Einsturzes einzelner Mauerteile begründen. Ein Einbrechen von Mauerteilen in den Bach kann zu einer Behinderung des Abflusses, im Extremfall zu einem Aufstauen des Wassers und zu Überschwemmungen oder zumindest zu einem unkontrollierten Wasseraustritt führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass infolge eines Mauerabbruchs angrenzende Anbauten oder befestigte Uferbereiche in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Risiken erfordern ein zeitnahes planerisches Eingreifen, um die notwendigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unverzüglich vorbereiten und umsetzen zu können. Da das Vergabeverfahren die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 betrifft, ist die zeitnahe Beauftragung erforderlich, um die Ausführungsplanung rechtzeitig abzuschließen und die Bauausführung im geeigneten jahreszeitlichen Zeitfenster vorbereiten zu können. Eine Verzögerung der Planungsleistungen würde dazu führen, dass die anschließenden Bauarbeiten nicht mehr innerhalb der witterungsabhängigen Ausführungsperiode am Gewässer begonnen oder abgeschlossen werden könnten. Dies hätte eine Verschiebung in das nächste Baujahr und damit verbundene Mehrkosten und Verzögerungen zur Folge. Die saisonalen Beschränkungen der Bauausführung sowie die damit verbundene Notwendigkeit, die planerischen Grundlagen rechtzeitig bereitzustellen, begründen daher die Dringlichkeit.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-13 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8; - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2022 2020 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2]. 2. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" (dort zu finden unter 6.5.3.1.) wird hingewiesen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzu-lässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftrag-gebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Unterhaching
Nationale Registrierungsnummer:
09184148-82008-23
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 82008
Postort: Unterhaching
Region: München, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachbereich Tiefbau
E-Mail: tiefbau@unterhaching.de 📧
Telefon: +49 89 665-510 📞
Fax: +49 89 66551-166 📠
URL: https://www.unterhaching.de/willkommen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB 🌏
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMYQB#
1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
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Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-859061 (2025-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112077.77 EUR 💰
Beschreibung
95622.37 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-17 📅
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16455.40 EUR 💰
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-20 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-14 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2d3d7d62-54da-42da-b9d4-ea75fa21f9c4-01
Quelle: OJS 2026/S 009-026751 (2026-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112077.77 EUR 💰
Beschreibung
95622.37 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-17 📅
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16455.40 EUR 💰
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-20 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-14 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wurde verlängert bis Dienstag, 20. Januar 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform). Der Vertrag beginnt am Tag der voraussichtlichen Zuschlagserteilung; hier am 17. Februar 2026.
Andere zusätzliche Informationen
Zur Erzielung eines größtmöglichen Wettbewerbs wird die Angebotsfrist um eine Woche verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2d3d7d62-54da-42da-b9d4-ea75fa21f9c4-01
Quelle: OJS 2026/S 009-026751 (2026-01-13)
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- Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung (4)
- Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen (3)
- Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen (3)
- Kalkulation und Überwachung der Kosten (4)
- Planentwürfe (Systeme und Integration) (4)
- Projektaufsicht und Dokumentation (5)