Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Referenznummer: 43.16-2025-01
Kurze Beschreibung:
“Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in...”
Kurze Beschreibung
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Los 1: Teilbereich Nord
Los 2: Teilbereich Südost
Los 3: Teilbereich Südwest
Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben.
Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung.
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten.
Lose
Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen.
Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten.
• Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO.
• Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO.
• Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO.
Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern.
Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in...”
Beschreibung der Beschaffung
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Los 1: Teilbereich Nord
Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben.
Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung.
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten.
Lose
Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen.
Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten.
• Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO
3 Untersuchungen/Geländeerhebungen
Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017).
Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren.
Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird.
Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden.
Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO.
Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf.
Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben.
Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen.
Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein.
Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in...”
Beschreibung der Beschaffung
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Los 2: Teilbereich Südost
Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben.
Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung.
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten.
Lose
Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen.
Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten.
• Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO.
3 Untersuchungen/Geländeerhebungen
Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017).
Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren.
Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird.
Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden.
Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO.
Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf.
Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben.
Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen.
Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein.
Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in...”
Beschreibung der Beschaffung
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt:
Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben.
Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung.
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten.
Lose
Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen.
Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten.
• Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO.
3 Untersuchungen/Geländeerhebungen
Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017).
Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren.
Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird.
Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden.
Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO.
Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf.
Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben.
Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen.
Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein.
Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-15 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 237-815923 (2025-12-08)