Die Begutachtung kann sowohl persönlich mit den Kund*innen als auch nach Aktenlage erfolgen. Wenn den Bezieher*innen gesundheitliche Probleme, die Arbeitssuche oder die Arbeit erschweren, kann das Jobcenter Dortmund den ärztlichen Dienst bitten, diese (außer dem Kundenkreis Rehabilitanden/Schwerbehinderte) zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitliche/psychische Beschwerden, die sie so einschränken, dass sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Die Tätigkeit umfasst die Untersuchungen (umfänglich oder symptombezogen) und Begutachtungen der vom Jobcenter Dortmund zugewiesenen Personen bzw. die Erstellung von Gutachten nach Aktenlage. Es sind maximal 700 Begutachtungen im Jahr. Aufgeteilt sind diese im Schnitt in 300 umfängliche Begutachtungen, 100 symptombezogene Begutachtungen und 300 Gutachten nach Aktenlage. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung, entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ärztliche Begutachtung der Erwerbsfähigkeit
Reference number: 25_16
Kurze Beschreibung:
“Die Begutachtung kann sowohl persönlich mit den Kund*innen als auch nach Aktenlage erfolgen. Wenn den Bezieher*innen gesundheitliche Probleme, die...”
Kurze Beschreibung
Die Begutachtung kann sowohl persönlich mit den Kund*innen als auch nach Aktenlage erfolgen. Wenn den Bezieher*innen gesundheitliche Probleme, die Arbeitssuche oder die Arbeit erschweren, kann das Jobcenter Dortmund den ärztlichen Dienst bitten, diese (außer dem Kundenkreis Rehabilitanden/Schwerbehinderte) zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitliche/psychische Beschwerden, die sie so einschränken, dass sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Die Tätigkeit umfasst die Untersuchungen (umfänglich oder symptombezogen) und Begutachtungen der vom Jobcenter Dortmund zugewiesenen Personen bzw. die Erstellung von Gutachten nach Aktenlage.
Es sind maximal 700 Begutachtungen im Jahr. Aufgeteilt sind diese im Schnitt in 300 umfängliche Begutachtungen, 100 symptombezogene Begutachtungen und 300 Gutachten nach Aktenlage.
Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung, entnommen werden.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von praktischen Ärzten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Begutachtung kann sowohl persönlich mit den Kund*innen als auch nach Aktenlage erfolgen. Wenn den Bezieher*innen gesundheitliche Probleme, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Begutachtung kann sowohl persönlich mit den Kund*innen als auch nach Aktenlage erfolgen. Wenn den Bezieher*innen gesundheitliche Probleme, die Arbeitssuche oder die Arbeit erschweren, kann das Jobcenter Dortmund den ärztlichen Dienst bitten, diese (außer dem Kundenkreis Rehabilitanden/Schwerbehinderte) zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitliche/psychische Beschwerden, die sie so einschränken, dass sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Die Tätigkeit umfasst die Untersuchungen (umfänglich oder symptombezogen) und Begutachtungen der vom Jobcenter Dortmund zugewiesenen Personen bzw. die Erstellung von Gutachten nach Aktenlage.
Es sind maximal 700 Begutachtungen im Jahr. Aufgeteilt sind diese im Schnitt in 300 umfängliche Begutachtungen, 100 symptombezogene Begutachtungen und 300 Gutachten nach Aktenlage.
Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung, entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-11 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Qualifikation der Ärzte (s. Leistungsbeschreibung)”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YEKYTKCZK8RZ#
Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3). Kommunikation:...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YEKYTKCZK8RZ#
Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3). Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die Vergabeplattform DTVP gestellt werden. Angebotsabgabe: Angebote können abgegeben werden: - elektronisch mit Signatur, - elektronisch in Textform. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen! Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform DTVP zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 196-668338 (2025-10-10)