Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Atemschutzgerät zur Brandbekämpfung
Reference number: LB-ZVS-2025-0011
Kurze Beschreibung:
“Atemschutzgerät zur Brandbekämpfung”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 120 Stück Tragesystemen Fa.Dräger Typ PSS AirBoss, 120 Stück PSS Lungenautomaten ESA passend für Fa. Dräger Typ PSS AirBoss , 250 Stück...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 120 Stück Tragesystemen Fa.Dräger Typ PSS AirBoss, 120 Stück PSS Lungenautomaten ESA passend für Fa. Dräger Typ PSS AirBoss , 250 Stück Vollmasken FPS 7000 Überdruck ESA, sowie 100 Stück Flaschenhüllen/Schutzhüllen zur Brandbekämpfung für die Stadt Ludwigsburg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Drei Referenzen zu in den vergangenen drei Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsätze in den letzte drei Jahren, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Eintragung im Berufsregister” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über die gesamte Wertschöpfung ist als vertragliche Nebenpflicht (Ausführungsbedingung) für den abzuschließenden ...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über die gesamte Wertschöpfung ist als vertragliche Nebenpflicht (Ausführungsbedingung) für den abzuschließenden Auftrag verbindlich vorgeschrieben.
“Bieterfragen sind bis spätestens 01.08.2025 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung...”
Bieterfragen sind bis spätestens 01.08.2025 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen
haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung, — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, —
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg, — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger BadenWürttemberg unter +49 71166601 476, — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur
Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49721 9268730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 146128114 - St.-Nr.: 71385/00805
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Region: Ludwigsburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de📧
Telefon: +4971419103017📞
URL: https://www.ludwigsburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 130-448828 (2025-07-09)