Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle

Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Referenznummer: LKOS 2025 - 196
Kurze Beschreibung: Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sirenen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LKOS 2025 - 196
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Zivilschutzes wurde vom für den Zivilschutz zuständigen Bund in den 1950er Jahren die (noch) bestehende Sirenenstruktur geschaffen. Nach der Wiedervereinigung übertrugen die für die Sirenen zuständigen Warnämter des Bundes, die aufgelöst wurden, die Sirenen auf die Gemeinden, die diese in erster Linie für die Feuerwehralarmierung genutzt haben. Durch die Umstellung der Alarmierung auf Meldeempfänger, ist dieser Grund zur Erhaltung der Sirenenstruktur bei den überwiegenden Kommunen entfallen. Bund, Landkreise und Kommunen sind weiterhin gemeinsam für die Sireneninfrastruktur zuständig. Der Bund übernimmt die Verantwortung im Rahmen des Zivilschutzes, um die Bevölkerung im Verteidigungsfall und bei überregionalen Katastrophen zu warnen. Die Landkreise sind für den Einsatz von Sirenen im Katastrophenfall zuständig, während die Kommunen für die Nutzung der Sirenen bei Lagen unterhalb des Katastrophenschutzes, wie bei der Alarmierung der Feuerwehr oder lokalen Gefahren, verantwortlich sind. Dieses abgestufte System stellt sicher, dass die Bevölkerung auf allen Ebenen effektiv gewarnt werden kann. Neben der Warnung durch Sirenen hat der Bund die Warnung über Cell Broadcast und die Warnapp NINA installiert. Der Landkreis Osnabrück betreibt die Warnung der Bevölkerung über die App KatWarn. Über den Warnmittelmix aus Cell Broadcast, Warnapps und Sirenenwarnungen sollten nahezu alle Bevölkerungsteile gewarnt werden können. Zum Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück wurde unter Einbindung der kreisangehörigen Kommunen ein Beschallungsplan für das Kreisgebiet erarbeitet, der eine großflächige Ausleuchtung des Landkreisgebietes mit Sirenensignalen zum Ziel hat. Auf dieser Grundlage sind die alten Sirenenstandorte zum Teil durch neue Sirenenanlagen auf Gebäuden oder freistehende Masten zu ersetzen sowie hauptsächlich um neue Sirenenstandorte - ebenfalls auf Gebäuden oder freistehenden Masten - zu erweitern. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit die Lieferung und Montage bzw. Errichtung und Inbetriebnahme von elektronischen Hochleistungssirenen (Dach- oder Mastanlage) in den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Osnabrück und umfasst derzeit insgesamt 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet. Mit der Ausführung der Leistung ist schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung ist bis spätestens zum 31.10.2027 zu vollenden.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-31 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren zur Ausführung eines kreisweiten Sirenennetzwerks nachzuweisen. - Referenzen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Da es sich um ein Bevölkerungswarnsystem handelt, ist ein besonderes Augenmerk auf dessen Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit zu legen. Für die Lautsprechersysteme muss eine Garantiezeit von mindestens 4 Jahren gewährleistet werden. Auch die Verstärker der Sirenenanlage müssen eine hohe Ausfallsicherheit aufweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541501-1100 📞
Fax: +49 541501-61100 📠
URL: https://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT95BG18D/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT95BG18D 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT95BG18D 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT95BG18D Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 15.08.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 136-469783 (2025-07-17)