Ausbau der Straße Quedensweg
Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Straßen-, Tiefbau-, Kanalbau und Erdarbeiten für die Versorger
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.
Wer? Wie?- • Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen › Straßenbauarbeiten
- • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten › Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
- • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten › Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
- • Bauarbeiten für Wasserstraßen › Kanalbauarbeiten
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Plön
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-08-18 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau der Straße Quedensweg
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Straßen-, Tiefbau-, Kanalbau und Erdarbeiten für die Versorger
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Quedensweg
Postleitzahl: 24248
Stadt: Mönkeberg
Postanschrift: Bodenlager Ecke Schönberger Landstraße/Pahlblöken
Postleitzahl: 24232
Stadt: Schönkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-12 📅
Datum des Endes: 2028-12-15 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-198a8015398-699269702b839e1d 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 157-539212 (2025-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau der Straße Quedensweg
Referenznummer:
35/25-31-2-M
Kurze Beschreibung: Straßen-, Tiefbau-, Kanalbau und Erdarbeiten für die Versorger
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Mönkeberg plant den Straßenvollausbau der Straße Quedensweg von der Einmündung Gänsekrugredder bis zur Einmündung Alter Sportplatz. Der Straßenvollausbau beinhaltet die Aufnahme der vorhandenen Oberflächenbefestigung und die Herstellung einer neuen Oberflächenbefestigung in Betonsteinpflaster (Titel 1 Allgemein und Titel 2 Oberflächen Straßenausbau). Aufgrund der Gefällesituation wird eine Straßenentwässerung mit Rinne und Straßenabläufen vorgesehen. Im Zuge des Straßenausbaus wird auch die Straßenbeleuchtung einschließlich Erdkabel erneuert (Titel 3 Gemeinde Mönkeberg). Der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde plant die Erneuerung der SW- und RW-Kanalisation (Hauptkanäle und Grundstücksanschlusskanäle) in der Straße Quedensweg in der Gemeinde Mönkeberg. Zusätzlich werden aus den Straßen An den Baken und Schönkamp die Hauptkanäle mit angebunden. Für die Reihenhausanlage zwischen den Einmündungen An den Baken und Großer Hof erfolgt die Neuverlegung der Grundstücksentwässerung gemäß den Planunterlagen bis vor das Gebäude auch auf dem privaten Grundstück. Die übrige Erneuerung der SW- und RW-Kanalisationsanlagen beschränken sich auf den öffentlichen Bereich, d. h. die Umbindung der vorhandenen Grundstücksentwässerung erfolgt an der privaten Grundstücksgrenze (Titel 4 AZV Ostufer Kieler Förde). Die Leistungen für den AZV Ostufer Kieler Förde sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von dem AZV Ostufer Kieler Förde beauftragt und vergütet. Die Stadtwerke Kiel führt im Zuge des Straßenvollausbaus Erneuerungen an der Trinkwasser- Strom- und Gasversorgung aus. Teilweise liegen diese Leistungen außerhalb des Straßenvollausbaus im öffentlichen Bereich aber auch auf privaten Grundstücken. Die Erdarbeiten für die Trinkwasser- und Gasleitung bzw. die Stromkabel und die Wiederherstellung der Oberflächen außerhalb der geplanten neuen Straßenbefestigung wurden in dem gesonderten Titel 5 für die Stadtwerke ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Stadtwerke Kiel beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der Stadtwerke Kiel selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die TNG Stadtnetz GmbH plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Verlegung eines Glasfasernetzes einschließlich Vorstreckung der Hausanschlüsse bis auf das private Grundstück. Die Erdarbeiten für die Verlegung des Glasfasernetzes wurden in dem gesonderten Titel 6 für die TNG Stadtnetz GmbH ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der TNG Stadtnetz GmbH beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Glasfaserleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der TNG selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Telekom plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung des vorhandenen Telekommunikationsnetzes und ggfs. Reparaturen an den bestehenden Kabeln. Die Erdarbeiten für die Umlegung des Telekommunikationsnetzes und die Arbeiten für das Aufnehmen und wieder Verlegen der Kabel und Leerrohre wurden in dem gesonderten Titel 7 für die Telekom ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Telekom beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgen durch die Telekom selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Vodafone plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung Ihres vorhandenen Netzes. Die Erdarbeiten für die Umlegung wurden in dem gesonderten Titel 8 für die Vodafone ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Vodafone beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgen durch die Vodafone selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Aufgrund der unterschiedlichen Auftraggeber sind die Leistungen in dem Titel zu erfassen, in dem sie angefallen sind und auf Weisung der Bauleitung getrennt abzurechnen.
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Postleitzahl: 24248
Stadt: Mönkeberg
Postanschrift: Bodenlager Ecke Schönberger Landstraße/Pahlblöken
Postleitzahl: 24232
Stadt: Schönkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-12 📅
Datum des Endes: 2028-12-15 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Nachforderung von Preisangaben ist ausgeschlossen, falls nicht ein Ausnahmefall gem. § 16a EU Abs. 2 S. 3-5 VOB/A vorliegt (unwesentliche Positionen ohne Wettbewerbsrelevanz).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Versicherungsträgers mit Lohnsummen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in Berufsregister, soweit nötig.
Beschreibung: Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, IHK o.Ä., oder Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Nachweise der Eintragung.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.…
… 6 bis 9 GWB.
… 1 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.…
… 4 GWB.
… 1 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.…
… 2-3 GWB.
… 4-5 GWB.
… 10 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.…
… 2 GWB.
… 2
GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
… 8-9 GWB.
… 5 GWB.
… 6 GWB.
… 3 GWB.
… 7 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt…
… 124, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse.
… 124.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
010575782-0000-62
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-198a8015398-699269702b839e1d 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also
wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 157-539212 (2025-08-18)
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