Das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, für den Standort des P+R-Parkplatzes Brinckmansdorf an der gleichnamigen Bushaltestelle eine grundhafte Sanierung des vorhandenen Parkplatzes. Zudem sind Flächen für einen perspektivischen Ausbau zu reservieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau /Neubau Park&Ride-Parkplätze (Tessiner Straße)
Reference number: F007/66/25
Kurze Beschreibung:
“Das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, für den Standort des P+R-Parkplatzes Brinckmansdorf an der gleichnamigen...”
Kurze Beschreibung
Das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, für den Standort des P+R-Parkplatzes Brinckmansdorf an der gleichnamigen Bushaltestelle eine grundhafte Sanierung des vorhandenen Parkplatzes. Zudem sind Flächen für einen perspektivischen Ausbau zu reservieren.
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Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Planung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Lph. 1+2, Lph. 3-6 optional, Hz II, anrechenbare Kosten: 1,6 Mio EUR - Planung Straßenbeleuchtung (Technische...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-20 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung - (Fbl. 124 VHB) - § 46 (3) Nr. 10 VgV (Fbl. 235 VHB)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500.000 EUR gegeben ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke, Nachweis für mindestens 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. - § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens nachfolgend genannte 2 Referenzen der letzten 7 Geschäftsjahre nachweisen, einschließlich der Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners und Referenzbescheinigungen. LB Verkehrsanlagen: 1 Planung eines Parkplatzes größer/gleich HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit einer Mindestanzahl an Stellplätzen von 50 Stück, mindestens 2 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, Zufahrten, etc.) oder 1 Planung einer Stadtstraße mit geschlossener Entwässerung größer/gleich HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit einer Mindestlänge von 200m, mindestens 2 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, Zufahrten, etc.) LB Technische Ausrüstung: 1 Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit einer Mindestlänge von 200 m, mindestens 10 Lichtpunkte. - § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQYD7G” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L500 1000 0000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-5164📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 033-104217 (2025-02-14)