1. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner
Leistungsfähigkeit/Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß§ 48 Abs. 1, 2 VgV).
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
4. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
5. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
6. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(
www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und lnteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
7. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E Vergabe-Plattform.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 8 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Der öAG behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
9. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Dies erfasst u. a. auch Änderung der Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung). Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss.
Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.